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Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Libera Università Internazionale degli Studi Sociali Roma entweder fließende Italienischkenntnisse oder fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

im Fall eines Studiums in englischer Sprache:

  • ein am Fachbereich erworbener Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz (= mindestens Niveau B1 gem. Studien- und Prüfungsordnung)

Zu beachten: Ausgeschlossen sind Kurse, die entweder ausschließlich auf Self-Study ausgerichtet sind (bspw. AI and IT Law sowie Data Privacy Law), oder deren Abschlussprüfung ausschließlich in Form von Multiple Choice Fragen stattfindet (bspw. Introduction to the U.S. American Law and Legal System).

  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) an einer Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule. Diese Bescheinigung sollte das Niveau des Sprachkurses nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweisen.
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden, welches das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweist.

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

  • Schuljahr (Oberstufe) im englischsprachigen Ausland
  • Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Englisch unterrichtet wurde
  • vorheriges Austauschsemester an einer Universität im englischsprachigen Ausland

im Fall eines Studiums in italienischer Sprache:

  • ein am Fachbereich (in unregelmäßigen Abständen) angebotener Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz in Italienisch (= mind. Niveau B1 gem. Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin)

Beachte: Ausgeschlossen sind Kurse, die ausschließlich auf Self-Study ausgerichtet sind oder Kurse, deren Abschlussprüfung in Form von Multiple Choice Fragen stattfinden

  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) in Italienisch auf dem Niveau B 1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen an einer Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest in Italienisch auf dem Niveau B 1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen.
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden.

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

  • Schuljahr (Oberstufe) im italienischsprachigen Ausland
  • Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Italienisch unterrichtet wurde
  • vorheriges Austauschsemester an einer Universität im italienischsprachigen Ausland

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Libera Università Internazionale degli Studi Sociali Roma die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr auf Italienisch:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Italienisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul "Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes"
  • Modul "Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts"
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Modul "Thematische Vertiefung" (sofern ein/e Betreuer/in für die Hausarbeit gefunden wird)
  • Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung im Schwerpunktbereich 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung) (sofern ein/e Betreuer/in für die Hausarbeit gefunden wird)
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester auf Italienisch:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Italienisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul "Thematische Vertiefung" (sofern ein/e Betreuer/in für die Hausarbeit gefunden wird)
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester auf Italienisch:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Italienisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul "Thematische Vertiefung" (sofern ein/e Betreuer/in für die Hausarbeit gefunden wird)
  • Modul "Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes"
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr auf Englisch:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul "Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes"
  • Modul "Thematische Vertiefung" (sofern ein/e Betreuer/in für die Hausarbeit gefunden wird)
  • Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung im Schwerpunktbereich 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung) (sofern ein/e Betreuer/in für die Hausarbeit gefunden wird)
  • Leistungsnachweis(e) für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Winter- oder nur im Sommersemester auf Englisch:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul "Thematische Vertiefung" (sofern ein/e Betreuer/in für die Hausarbeit gefunden wird)
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.

Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an der Libera Università Internazionale degli Studi Sociali Roma erbracht wurden, gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 29. Januar 2020 beschlossene Konvertierungstabelle:

italienische Note Juristische Punkte
gem. JurPrNotSkV*
30L 16,25
30 14,50
29 10,18
28 9,02
27 8,29
26 7,78
25 7,27
24 6,76
23 6,22
22 5,53
21 4,84
20 4,41
19 4,20
18 4,04
weniger als 18 nicht bestanden

Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.

Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenver­teilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.

Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:

Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV* Notenbezeichnung
14.00 - 18.00 sehr gut
11.50 - 13.99 gut
9.00 - 11.49 vollbefriedigend
6.50 - 8.99 befriedigend
4.00 - 6.49 ausreichend
1.50 - 3.99 mangelhaft
0 - 1.49 ungenügend

 * Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)