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Libera Università Maria Ss. Assunta, Rom (LUMSA)

Das Eingangsportal der Juristischen Fakultät

Das Eingangsportal der Juristischen Fakultät
Bildquelle: Leonie Salomon

Erasmus-Code: I ROMA 04

Zielgruppe:
Studierende im grundständigen Studiengang Rechtswissenschaft

Anzahl der Studienplätze:
1 Studienplatz für ein oder zwei Semester

Semesterdaten:
1. Oktober bis Mitte Dezember
2. Februar bis Mai

Unterrichtssprachen: Italienisch oder Englisch

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Libera Università Maria Ss Assunta entweder fließende Italienischkenntnisse oder fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden.

Ihre Sprachkenntnisse in Italienisch können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • einen (in unregelmäßigen Abständen) am Fachbereich angebotenen Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz in Italienisch (= mind. Niveau B1 gem. Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin)
  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) in Italienisch an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule. Diese Bescheinigung sollte nach Möglichkeit das Niveau des Sprachkurses nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweisen.
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest in Italienisch
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem italienisch- oder englischsprachigen Formular festgehalten werden, welches das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweist.

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

  • Schuljahr (Oberstufe) im italienischsprachigen Ausland
  • Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Italienisch unterrichtet wurde
  • vorheriges Austauschsemester an einer Universität im italienischsprachigen Ausland

Sprachkenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen 
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden.
  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 2 an einer Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
  • internet-based TOEFL mit einer Gesamtpunktzahl von mindestens 80
  • IELTS Academic Test mit einer durchschnittlichen Gesamtbewertung von mindestens 6.0
  • Cambridge Certificate Niveau B 2

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Libera Università Maria Ss Assunta die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

bei einem Auslandsstudium auf Englisch für ein Semester oder im gesamten akademischen Jahr:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für 10 Leistungspunkte
  • Leistungsnachweis(e) für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium auf Italienisch für ein Semester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Italienisch für 10 Leistungspunkte
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium auf Italienisch im gesamten akademischen Jahr:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Italienisch für 10 Leistungspunkte
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
  • Leistungsnachweis(e) für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.

Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an der Libera Università Maria Ss. Assunta erbracht wurden, gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 29. Januar 2020 beschlossene Konvertierungstabelle:

italienische Note Juristische Punkte
gem. JurPrNotSkV*
30L 15,41
30 13,43
29 10,47
28 8,22
27 7,53
26 6,84
25 6,29
24 5,78
23 5,27
22 4,76
21 4,43
20 4,29
19 4,14
18 4,03
weniger als 18 nicht bestanden

Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.

Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenver­teilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.

Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:

Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV* Notenbezeichnung
14.00 - 18.00 sehr gut
11.50 - 13.99 gut
9.00 - 11.49 vollbefriedigend
6.50 - 8.99 befriedigend
4.00 - 6.49 ausreichend
1.50 - 3.99 mangelhaft
0 - 1.49 ungenügend

 * Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)