Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der National Taiwan University fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:
- ein am Fachbereich erworbener Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz (= mind. Niveau B1 gem. Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin)
Zu beachten: Ausgeschlossen sind Kurse, die entweder ausschließlich auf Self-Study ausgerichtet sind (bspw. AI and IT Law sowie Data Privacy Law), oder deren Abschlussprüfung ausschließlich in Form von Multiple Choice Fragen stattfindet (bspw. Introduction to the U.S. American Law and Legal System).
- Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule. Diese Bescheinigung sollte nach Möglichkeit das Niveau des Sprachkurses nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweisen.
- ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest
Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden, welches das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweist. - TOEFL internet-based test
- IELTS Academic Test
- Cambridge Certificate
Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein. - Schulaufenthalt (Oberstufe) von einem Jahr im englischsprachigen Ausland
- Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Englisch unterrichtet wurde
- vorheriges Austauschsemester an einer englischsprachigen Universität
In der Vergangenheit war es möglich, an der National Taiwan University die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:
- Anrechnung des Themis-Semesters auf das Schwerpunktbereichsstudium im Schwerpunktbereich 3 (Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht)
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für je 5 Leistungspunkte
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Wintersemester erbracht werden können.
Besonderheit:
Werden an der National Taiwan University Prüfungsleistungen erbracht, die an der Freien Universität Berlin als Schwerpunktbereichsklausur angerechnet werden, ist die Geltendmachung einer Meldefristverlängerung um ein Semester aufgrund des Auslandsstudiums ausgeschlossen. Dies liegt darin begründet, dass ein Vollzeitstudium an der National Taiwan University vier Lehrveranstaltungen umfasst, die für die Anerkennung der Schwerpunktbereichsklausur benötigt werden. Damit steht kein weiterer Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung zur Verfügung.
Für Leistungen, die an der National Taiwan University erbracht wurden, gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 15. Juni 2023 beschlossene Konvertierungstabelle:
Note an der National Taiwan University |
Juristische Punkte an der Freien Universität Berlin gem. JurPrNotSkV * |
A+ |
13,86 |
A |
10,60 |
A- |
8,73 |
B+ |
7,32 |
B |
6,41 |
B- |
5,81 |
C+ |
5,39 |
C |
4,98 |
C- |
4,40 |
F |
0 - 3,99 |
Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.
Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenverteilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.
Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet nach der Fortsetzung des Schwerpunktbereichsstudiums an der Freien Universität Berlin der § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:
Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV* | Notenbezeichnung |
---|---|
14.00 - 18.00 | sehr gut |
11.50 - 13.99 | gut |
9.00 - 11.49 | vollbefriedigend |
6.50 - 8.99 | befriedigend |
4.00 - 6.49 | ausreichend |
1.50 - 3.99 | mangelhaft |
0 - 1.49 | ungenügend |
* Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)