Università di Torino
Erasmus-Code: I-TORINO01
Zielgruppe:
Studierende im grundständigen Studiengang Rechtswissenschaft
Anzahl der Studienplätze:
1 Studienplatz für ein Semester
Semesterdaten:
1. Mitte September bis Mitte Februar
2. Ende Februar bis Ende Juli
Unterrichtssprachen: Italienisch oder Englisch
Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Università di Torino entweder fließende Italienischkenntnisse oder fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:
im Fall eines Studiums in englischer Sprache:
- ein am Fachbereich erworbener Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz (= mindestens Niveau B1 gem. Studien- und Prüfungsordnung)
Zu beachten: Ausgeschlossen sind Kurse, die entweder ausschließlich auf Self-Study ausgerichtet sind (bspw. AI and IT Law sowie Data Privacy Law), oder deren Abschlussprüfung ausschließlich in Form von Multiple Choice Fragen stattfindet (bspw. Introduction to the U.S. American Law and Legal System).
- eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) in Italienisch auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen an einer Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
- ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest in Italienisch auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen.
Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden.
Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
- Schuljahr (Oberstufe) im englischsprachigen Ausland
- Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Englisch unterrichtet wurde
- vorheriges Austauschsemester an einer Universität im englischsprachigen Ausland
im Fall eines Studiums in italienischer Sprache:
- ein am Fachbereich (in unregelmäßigen Abständen) angebotener Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz in Italienisch (= mind. Niveau B1 gem. Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin)
Beachte: Ausgeschlossen sind Kurse, die ausschließlich auf Self-Study ausgerichtet sind oder Kurse, deren Abschlussprüfung in Form von Multiple Choice Fragen stattfinden
- eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) in Italienisch auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen an einer Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
- ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest in Italienisch auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen.
Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden.
Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
- Schuljahr (Oberstufe) im italienischsprachigen Ausland
- Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Italienisch unterrichtet wurde
- vorheriges Austauschsemester an einer Universität im italienischsprachigen Ausland
In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Università di Torino die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:
bei einem Auslandsstudium auf Englisch nur im Wintersemester:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
bei einem Auslandsstudium auf Italienisch nur im Wintersemester:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Italienisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
bei einem Auslandsstudium auf Englisch nur im Sommersemester:
- zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
bei einem Auslandsstudium auf Italienisch nur im Sommersemester:
- zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Italienisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- ein Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte
- Modul Zivilverfahrensrecht
- Modul Strafverfahrensrecht
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester erbracht werden können werden.