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Auslandssemester oder Auslandsjahr an der Universidad Adolfo Ibánez in Santiago de Chile oder in Vina del Mar, Chile

Die berühmten Cerros in der Agglomeration Valparaíso/Viña del Mar, dem kulturellen Zentrum Chiles am Pazifik

Die berühmten Cerros in der Agglomeration Valparaíso/Viña del Mar, dem kulturellen Zentrum Chiles am Pazifik
Bildquelle: Simon Roßmann

Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin kann in jedem Jahr zwei Studierende zum Studium an der Universidad Adolfo Ibáñez in Chile im Übersee-Programm nominieren.

Die ausgewählten Studierenden haben die Wahl zwischen dem Campus in der Hauptstadt Santiago de Chile und dem Campus in Viña del Mar, einem beliebten Urlaubsort an der Pazifikküste (ca. 2,5 Autostunden von Santiago de Chile entfernt). In Viña del Mar können Austauschstudierende neben den regulären Jura-Kursen auch landeskundliche Kurse und Sprachkurse, zum Teil auch auf Englisch, belegen.

Bewerbungsfristen

  • für einen Studienplatz im Wintersemester (Ende Juli - Mitte Dezember): 1. Dezember
  • für einen Studienplatz während des ganzen akademischen Jahres (Ende Juli - Mitte Juli): 1. Dezember
  • für einen Studienplatz im Sommersemester (Anfang März - Mitte Juli): 15. Mai

Besonderheit: Zeitliche Überschneidung mit der FU-Prüfungsphase

Bei einem Auslandsstudium mit Studienbeginn gegen Ende Juli / Anfang August können die Klausuren und die Hausarbeit des 4. Semesters nach dem Ende der FU-Vorlesungszeit des Sommersemesters nicht absolviert werden. Es wird empfohlen,

  • diese Prüfungsleistungen im folgenden Sommersemester, nach der Rückkehr aus Chile nachzuholen.
    (BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger werden darauf hingewiesen, dass daraus Förderunterbrechungen aufgrund des zeitweiligen rückständigen Leistungsstandes resultieren können.)
  • oder mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Internationalen Büros zu besprechen, inwieweit ein einjähriger Auslandsaufenthalt in Chile (auch zum Schwerpunktbereichsstudium, wenn gewünscht) nach dem 5. Semester, also von März bis Dezember, möglich ist.

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Universidad Adolfo Ibáñez fließende Spanischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs auf dem Niveau B2 (mit bestandener Prüfung) an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B2
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englisch- oder spanischsprachigen Formular festgehalten werden.

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

  • Schulaufenthalt (Oberstufe) von einem Jahr im spanischsprachigen Ausland
  • Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Spanisch unterrichtet wurde
  • vorheriges Austauschsemester an einer spanischsprachigen Universität

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Universidad Adolfo Ibáñez die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Spanisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung im Schwerpunktbereich 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung) (nur in Vina del Mar)
  • Modul Thematische Vertiefung (nur in Vina del Mar)
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Spanisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Thematische Vertiefung (nur in Vina del Mar)
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Spanisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Modul Thematische Vertiefung (nur in Vina del Mar)
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.

Für alle chilenischen Partneruniversitäten gilt eine einheitliche Konvertierungstabelle, die unter dem Link

Notenkonvertierung Chile

verfügbar ist.