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University of Connecticut School of Law

Programm: Doppelabschluss (erste juristische Prüfung & LL.M.)

Zielgruppe
Studierende der Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin mit

  • überdurchschnittlichen Studienleistungen
  • guten englischen Sprachkenntnissen sowie
  • Interesse am interkulturellen Lernen und am Rechtskreis des Common Law

Anzahl der Studienplätze:

bis zu 7 für ein ganzes akademisches Jahr

Semesterzeiten

fall term: Mitte August bis Mitte Dezember
spring term: Mitte Januar bis Mitte Mai

Finanzierung des Auslandsstudiums

siehe Webseite Doppelabschlussprogramm mit U.S.-amerikanischen Partneruniverstitäen

Bibliothek

Bibliothek
Bildquelle: UConn School of Law Public Relations Office

Den Programmteilnehmerinnen und -teilnehmern stehen voraussichtlich die folgenden LL.M.-Programme und Schwerpunktbereiche zur Auswahl:

  • LL.M. in U.S. Legal Studies
    Schwerpunktbereich 7 mit den Unterschwerpunkten Rechtsvergleichung und Völkerrecht
    Schwerpunktbereich 3 mit den Unterschwerpunkten Immaterialgüterrecht, Gesellschaftsrecht, Konzern- und Umwandlungsrecht, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht, Steuerrecht
  • LL.M. Human Rights & Social Justice
    Schwerpunktbereich 7 mit den Unterschwerpunkten Rechtsvergleichung und Völkerrecht
    → Schwerpunktbereich 1 mit den Unterschwerpunkten Rechtstheorie, Rechtsvergleichung und Rechtsgeschichte
  • LL.M. in Energy and Environmental Law → Schwerpunktbereich 6 mit den Unterschwerpunkten Umweltrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht
  • LL.M. in Insurance Law → Schwerpunktbereich 2 mit den Unterschwerpunkten Privatversicherungsrecht und Verbraucherprivatrecht
  • LL.M. in Governance, Risk Management and Compliance → Schwerpunktbereich 3 mit den Unterschwerpunkten Gesellschaftsrecht und Allgemeines Steuerrecht

Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin kann nicht garantieren, dass jedes dieser LL.M.-Programme und damit jeder dieser Schwerpunktbereiche in jedem akademischen Jahr an der University of Connecticut School of Law angeboten werden wird.

Pflichtkurse für LL.M.-Studierende an der University of Connecticut:

  • U.S. Legal Research and Writing
  • U.S. Law and Legal Institutions

Diese Kurse finden als Blockveranstaltungen zu Beginn des fall terms statt.

Neben den Leistungen zur Anerkennung des Schwerpunktbereichsstudiums an der FU Berlin können im Ausland die beiden Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung erworben werden.

Vorlesung UConn School of Law

Vorlesung UConn School of Law
Bildquelle: UConn School of Law Public Relations Office

Arbeitsaufwand

Im Rahmen der LL.M.-Programme müssen 24 UConn-credits (ca. 4 - 5 Kurse pro Semester) belegt werden. Von diesen 24 UConn-credits werden 16 UConn-credits (ca. 3 - 4 Kurse pro Semester) als Äquivalent zu 40 Leistungspunkten für den Schwerpunktbereich angerechnet. 1 UConn-credit entspricht demzufolge 2,5 Leistungspunkten.

Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen für das Schwerpunktbereichsstudium im Ausland

Für die Anerkennung des Schwerpunktbereichsstudiums und der Schwerpunktbereichsprüfung von der University of Connecticut School of Law gelten dieselben Regeln wie für die Anerkennung eines zweisemestrigen Auslandsstudiums als Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung an anderen Partneruniversitäten.

Bitte beachten Sie auch die Häufig gestellten Fragen zur Anerkennung des Schwerpunktbereichsstudiums und der Schwerpunktbereichsprüfung.

Besondere Anerkennungsvoraussetzungen für das Schwerpunktbereichsstudium an der University of Connecticut

Zusätzlich gilt für die Anrechnung des Schwerpunktbereichsstudiums und der Schwerpunktbereichsprüfung an der University of Connecticut School of Law, dass sich unter den Prüfungsleistungen im Umfang von 16 UConn-credits Hausarbeiten aus maximal zwei Lehrveranstaltungen befinden dürfen. Die Benotung der darüber hinaus gehenden Lehrveranstaltungen soll auf Klausuren beruhen.

Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an der University of Connecticut School of Law erbracht wurden, gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 29. Januar 2020 beschlossene Konvertierungstabelle:

U.S.-Note Juristische Punkte
gem. JurPrNotSkV*
A 14,59
A- 12,31
B+ 10,45
B 7,88
B- 6,15
C+ 5,72
C 5,40
C- 5,07
D+ 4,64
D 4,32
D- 4,00
F nicht bestanden

Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.

Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenver­teilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.

Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:

Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV* Notenbezeichnung
14.00 - 18.00 sehr gut
11.50 - 13.99 gut
9.00 - 11.49 vollbefriedigend
6.50 - 8.99 befriedigend
4.00 - 6.49 ausreichend
1.50 - 3.99 mangelhaft
0 - 1.49 ungenügend

 * Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)

Bewerbungsverfahren: Das Bewerbungsverfahren für das Doppelabschlussprogramm ist identisch mit dem Bewerbungsverfahren für reguläre Auslandsstudienaufenthalte.

Besondere Anforderungen: Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Anforderungen und Dokumenten gelten für das Doppelabschlussprogramm die folgenden zusätzlichen besonderen Voraussetzungen:

  • erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung (bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung)
  • überdurchschnittliche Studienleistungen (Der Notendurchschnitt sollte mindestens im Bereich von 9 Punkten liegen.)
  • sehr gute englische Sprachkenntnisse, nachgewiesen durch den TOEFL (mindestens 100 Punkte) oder den IELTS Academic Test (Gesamtbewertung: mindestens 7.5). Der Sprachnachweis darf zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
  • interkulturelle Kompetenz
  • ausgewiesenes Interesse am Rechtskreis des Common Law

Bewerberinnen und Bewerber, die diese Voraussetzungen nicht vollständig erfüllen, können unter Umständen dennoch in das Programm aufgenommen werden. Sie würden allerdings weniger als 25 % Nachlass oder keinen Nachlass auf die Studiengebühren erhalten (siehe unten unter der Überschrift "Kosten").

Campus der University of Connecticut School of Law

Campus der University of Connecticut School of Law
Bildquelle: Katharina Schwalke

Nach der Nominierung der ausgewählten Studierenden durch die Auswahlkommission des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin müssen die Bewerbungsunterlagen noch einmal bei der University of Connecticut School of Law eingereicht werden. 

Zusätzlich zu den bereits für die Freie Universität Berlin zusammengestellten Unterlagen verlangt die University of Connecticut School of Law

  • eine englischsprachige Leistungsübersicht (wird automatisch im Internationalen Büro erstellt),
  • eine application form,
  • ein writing sample (Darstellung eines juristischen Sachverhalts in Englisch auf ca. 3 - 5 Seiten, z.B. englischsprachige Hausarbeit oder essay aus einem vorherigen Auslandsstudium) und
  • ein Empfehlungsschreiben. Falls es den Bewerberinnen und Bewerbern nicht möglich sein sollte, ein Empfehlungsschreiben von einem Professor oder einer Professorin des Fachbereichs zu erlangen, wird dieses durch die Leiterin des Studien-, Prüfungs- und Internationalen Büros erstellt.

Nominierte Studierende der Freien Universität Berlin sind von der Zahlung der Bewerbungsgebühr an die University of Connecticut School of Law befreit.

Nach der Sichtung der schriftlichen Unterlagen führt die University of Connecticut School of Law mit den nominierten Studierenden ein Interview per Video-Telefonie.

Über die endgültige Aufnahme in das Programm entscheidet die University of Connecticut School of Law.

Study Area

Study Area
Bildquelle: UConn School of Law Public Relations Office

Studiengebührenerlasse der University of Connecticut School of Law

Nachlass in Höhe von bis zu 30 %

Die University of Connecticut School of Law hat Studierenden der Freien Universität Berlin, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, in der Vergangenheit einen Studiengebührenerlass von 25 - 30 % der regulären LL.M.-tuition gewährt.

Die Entscheidung über den Gebührenerlass und über die Aufnahme in das Programm bleibt der University of Connecticut School of Law vorbehalten.

Nachlass in Höhe von weniger als 30 %

Sollten die Studienleistungen der Bewerber/innen unter einem Durchschnitt von 9 Punkten liegen und/oder sollte die Mindestpunktzahl im TOEFL nicht ganz erreicht worden sein, entscheidet die University of Connecticut School of Law im Einzelfall über die Aufnahme in das Programm und über die Höhe des Gebührenerlasses. Ein eventueller Nachlass auf die Studiengebühren kann sich im Bereich zwischen 5 und 20 % bewegen.

Weitere Kosten

Eine Übersicht über weitere Gebühren und Lebenshaltungskosten erhalten Sie auf der Webseite "Tuition Fees and Cost of Attendance" der University of Connecticut School of Law.

Externe Stipendienfinanzierung

Ausgewählte Studierende können sich für ein PROMOS-Stipendium beim Akademischen Auslandsamt der Freien Universität Berlin bewerben.