University of Warwick, Coventry
Ehemaliger Erasmus-Code: UK COVENTR 01
Zielgruppe:
Studierende im grundständigen Studiengang Rechtswissenschaft
Anzahl der Studienplätze:
4 Studienplätze ausschließlich für 3 Trimester
Studiendauer (inkl. Orientierungstage):
Mitte/Ende September bis Ende Juni
Unterrichtssprache: Englisch
Besondere Bewerbungsvoraussetzungen:
Für ein Studium an der University of Warwick können nur Studierende ausgewählt werden, deren Leistungsstand bei durchschnittlich 8 Punkten liegt.
Besonderheit bezüglich der vor Ort zu erbringenden Studienleistungen:
Austauschstudierende an der University of Warwick müssen innerhalb eines Studienjahres Kurse im Umfang von 60 ECTS-credits belegen.
Besondere Studienoption: Certificate in English Law
An der University of Warwick können Austauschstudierende auf Wunsch ein Programm absolvieren, das zum Erwerb des "Certificate in English Law" führt.
Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der University of Warwick fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:
- TOEFL internet-based test mit einer Gesamtbewertung von 92 und einer Einzelbewertung von mindestens 22 im Leseverständnis, mindestens 21 im Hörverständnis, mindestens 23 in der Sprachfertigkeit und mindestens 21 im schriftlichen Ausdrucksvermögen
- Academic IELTS mit einer durchschnittlichen Gesamtbewertung von mindestens 6.5, wobei das Ergebnis keiner der geprüften Einzelkompetenzen unter 6.0 liegen darf
- Cambridge English Advanced (C1 Advanced) mit einer Durchschnittsbewertung von 180 und keiner Bewertung unter 170 in den geprüften Einzelkompetenzen
- Cambridge English Proficiency (C2 Proficiency) mit einer durchschnittlichen Bewertung von 180 und mindestens 170 in jeder geprüften Einzelkompetenz
- Academic Pearson Test of English (PTE) Online mit einem durchschnittlichen Gesamtergebnis von mindestens 69 und nicht weniger als 59 in jeder geprüften Einzelkompetenz
- LanguageCert International ESOL oder LanguageCert SELT auf dem Niveau B2 oder C1 mit einer Punktzahl von jeweils mindestens 33 im Hörverständnis, Leseverständnis, im schriftlichen Ausdrucksvermögen und in der Sprachfertigkeit
Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der University of Warwick die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- zwei Module Schlüsselqualifikation für insgesamt 10 Leistungspunkte
- Modul Thematische Vertiefung in den Bereichen Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Immaterialgüterrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Kriminologie, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Grund- und Menschenrechte, Umweltrecht, Europarecht, Völkerrecht oder Völkerstrafrecht (sofern der in diesen Kursen geforderte Aufsatz zur wissenschaftlichen Forschungsarbeit ausgeweitet werden kann) oder in einem selbst gewählten Rechtsgebiet (sofern ein Betreuer für die Hausarbeit gefunden wird)
- Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung in den Schwerpunktbereichen 1 (Grundlagen des Rechts), 3 (Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht), 5 (Strafrechtspflege und Kriminologie) oder 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung) (sofern ein Aufsatz zur wissenschaftlichen Forschungsarbeit ausgeweitet werden kann bzw. ein Betreuer für die Hausarbeit gefunden wird)
- Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.
Für Prüfungsleistungen, die an der University of Warwick erbracht wurden, gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 15. November 2023 beschlossene Konvertierungstabelle:
britische Note |
Juristische Punkte an der Freien Universität Berlin gem. JurPrNotSkV * |
---|---|
100 | 18,00 |
99 | 17,84 |
98 | 17,68 |
97 | 17,52 |
96 | 17,36 |
95 | 17,20 |
94 | 17,03 |
93 | 16,87 |
92 | 16,71 |
91 | 16,55 |
90 | 16,39 |
89 | 16,23 |
88 | 16,07 |
87 | 15,91 |
86 | 15,75 |
85 | 15,59 |
84 | 15,42 |
83 | 15,26 |
82 | 15,10 |
81 | 14,94 |
80 | 14,78 |
79 | 14,62 |
78 | 14,46 |
77 | 14,30 |
76 | 14,14 |
75 | 13,98 |
74 | 13,81 |
73 | 13,65 |
72 | 13,49 |
71 | 13,33 |
70 | 13,17 |
69 | 13,16 |
68 | 12,71 |
67 | 12,25 |
66 | 11,56 |
65 | 10,89 |
64 | 10,57 |
63 | 9,85 |
62 | 9,13 |
61 | 8,50 |
60 | 7,91 |
59 | 7,82 |
58 | 7,56 |
57 | 7,29 |
56 | 7,03 |
55 | 6,76 |
54 | 6,50 |
53 | 6,24 |
52 | 5,97 |
51 | 5,71 |
50 | 5,45 |
49 | 5,44 |
48 | 5,28 |
47 | 5,12 |
46 | 4,96 |
45 | 4,80 |
44 | 4,64 |
43 | 4,48 |
42 | 4,32 |
41 | 4,16 |
40 | 4,00 |
weniger als 40 | nicht bestanden |
Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.
Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenverteilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.
Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:
Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV * | Notenbezeichnung |
---|---|
14.00 - 18.00 | sehr gut |
11.50 - 13.99 | gut |
9.00 - 11.49 | vollbefriedigend |
6.50 - 8.99 | befriedigend |
4.00 - 6.49 | ausreichend |
1.50 - 3.99 | mangelhaft |
0 - 1.49 | ungenügend |
* Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)