Wirtschaftsuniversität Wien
Erasmus-Code: A WIEN 05
Die Wirtschaftsuniversität Wien zeichnet sich durch ein attraktives Studienangebot, einen effizienten Studienbetrieb und eine breite Palette an Spezialisierungen und Forschungsrichtungen aus. Im Jahre 2013 wurde der neue Campus WU feierlich eröffnet. Der neue Campus bietet vor allem für Studierende eine Menge: Hörsäle mit modernster Ausstattung, eine Vielzahl an attraktiven Selbststudienzonen und Gruppenarbeitsräumen, Lounges, Plätze zum Verweilen in und außerhalb der Gebäude sowie nette Lokale direkt am Campus sind nur ein paar der Highlights, die Sie an der neuen WU im Wiener Prater erwarten. Diese Vorzüge ziehen auch viele Studierende aus dem Ausland an: An der WU studieren über 23 Prozent internationale Studierende, mehr als 1.000 Austauschstudierende entscheiden sich jährlich für die WU.
Anzahl der Studienplätze: 1 Studienplatz im Wintersemester
Semesterzeiten: Anfang September bis Mitte Februar
Unterrichtssprache: Englisch
Besondere Bewerbungsvoraussetzung:
Da die Themis-Kurse an der Wirtschaftsuniversität Wien als Bestandteil des Master-Programms unterrichtet werden, müssen Studierende vor Antritt des Auslandsstudiums bereits drei volle Studienjahre im Studiengang Rechtswissenschaft absolviert haben. Wenn möglich, sollten künftige Austauschstudierende bereits vor Beginn des Auslandsstudiums an der WU Wien Vorkenntnisse im Wirtschaftsrecht erworben haben.
Für ein Studium an der Wirtschaftsuniversität Wien müssen fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:
- ein am Fachbereich erworbener Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz (= mind. Niveau B1 gem. Studien- und Prüfungsordnung)
Zu beachten: Ausgeschlossen sind Kurse, die entweder ausschließlich auf Self-Study ausgerichtet sind (bspw. AI and IT Law sowie Data Privacy Law), oder deren Abschlussprüfung ausschließlich in Form von Multiple Choice Fragen stattfindet (bspw. Introduction to the U.S. American Law and Legal System).
- eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule. Diese Bescheinigung sollte nach Möglichkeit das Niveau des Sprachkurses nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweisen.
- ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest
Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden, welches das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweist. - TOEFL internet-based test
- IELTS Academic Test
- Cambridge Certificate
Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
- Schuljahr (Oberstufe) im englischsprachigen Ausland (z.B. High School Jahr in den USA)
- Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Englisch unterrichtet wurde (z.B. John F. Kennedy School in Berlin)
- vorheriges Austauschsemester an einer Universität im englischsprachigen Ausland
In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Kursprogramms für das Themis-Zertifikat an der Wirtschaftsuniversität Wien die folgenden Studienleistungen zu erbringen bzw. Nachweise zu erwerben:
- Anrechnung des Themis-Semesters auf das Schwerpunktbereichsstudium im Schwerpunktbereich 3 (Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht) oder im Schwerpunktbereich 7 (Die Internationalisierung der Rechtsordnung)
- bis zu zwei Nachweise des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen
- bis zu zwei Nachweise des Erwerbs von Fremdsprachenfachkompetenz in Englisch
- Modul "Thematische Vertiefung" (Seminar)
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem akademischen Jahr erbracht werden können werden.
Für alle Partneruniversitäten, die ihre lokalen Noten in ECTS-grades umrechnen, gilt eine einheitliche Konvertierungstabelle, die unter dem Link
Notenkonvertierung ECTS-grades in juristische Punkte
verfügbar ist. Wie die lokalen Noten an der Gastuniversität in die ECTS-grades umgerechnet werden, wird Ihnen vor Ort erläutert.