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Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Yonsei University fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • internet-based TOEFL (Minimum: 79 Punkte)
  • academic IELTS (Minimum: 6.5)
  • Cambridge English Exam (mind. B2 First (FCE))

Der Sprachnachweis darf zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Yonsei Law School die folgenden Studienleistungen zu erbringen bzw. Nachweise zu erwerben:

  • Nachweis der Schlüsselqualifikation (nur im Wintersemester)
  • Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz in Englisch
  • Modul Thematische Vertiefung (Seminar)
  • Leistungsnachweis(e) für die Meldefristverlängerung für die staatliche Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.