Anmeldung an der Gastuniversität
Wie geht es nach dem Erhalt der Studienplatzzusage weiter?
Nachdem Sie die Zusage für Ihren Auslandsaufenthalt vom Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft erhalten haben, nominiert Sie das Auslandsteam des Fachbereichs Rechtswissenschaft an Ihrer Gastuniversität. Die Nominierungsfristen der Partneruniversitäten für das Wintersemester beginnen i.d.R. im Februar und enden im Juni. Die Nominierungsfristen der Partneruniversitäten für das Sommersemester beginnen i.d.R. im September und enden im Dezember.
Wann müssen Sie sich an der Partneruniversität anmelden?
- Nach Ihrer Nomninierung an der Partneruniversität erhalten Sie entweder von der Partneruniversität oder vom Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft eine Aufforderung, Ihre Dokumente an die Partneruniversität zu senden.
- Diese Aufforderung wird per e-mail verschickt.
- In der Regel haben Sie nach Erhalt dieser Aufforderung zwei Wochen (meist sogar vier Wochen) Zeit, Ihre Unterlagen zusammenzustellen.
- Bitte achten Sie selbst auf die Einhaltung dieser Frist!
Welche Unterlagen müssen an der Partneruniversität eingereicht werden?
- In den meisten Fällen handelt es sich um die gleichen Unterlagen, die Sie bereits für Ihre Bewerbung am Fachbereich Rechtswissenschaft eingereicht haben (Lebenslauf, Motivationsschreiben, Sprachnachweis, Leistungsübersicht).
- In vielen Fällen muss zusätzlich ein Bewerbungsformular ausgefüllt werden.
- Die meisten Partneruniversitäten akzeptieren eine Übersendung per e-mail. Es gibt jedoch auch einige Universitäten (insbesondere in Übersee), bei denen Sie Ihre Unterlagen im Original per Post einreichen müssen.
Kann die Partneruniversität die Bewerbung ablehnen?
Formal gesehen, steht jeder Gastuniversität ein Veto-Recht zu. Da wir aber wissen, worauf unsere Partneruniversitäten Wert legen und dies bereits bei der Auswahl beachten, ist es bisher noch zu keiner Ablehnung gekommen.