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Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets

Wer sich für mindestens 3 Monate während des Gültigkeitszeitraums des Semestertickets nicht in Berlin aufhält, für den lohnt sich eine Rückerstattung des Semestertickets.

Wer sich für mindestens 3 Monate während des Gültigkeitszeitraums des Semestertickets nicht in Berlin aufhält, für den lohnt sich eine Rückerstattung des Semestertickets.
Bildquelle: Grit Rother

Die Gebühren für das Semesterticket müssen zunächst mit der Rückmeldung entrichtet werden. Studierende, die ein Auslandssemester einlegen, können jedoch nachträglich von der Beitragspflicht befreit werden.

Studierende, die ins Ausland gehen, sollten zunächst überprüfen, ob es sich lohnt, die Rückerstattung des Semestertickets zu beantragen. Meist enden die Vorlesungszeiten im Ausland früher als an der Freien Universität Berlin. Wer direkt im Anschluss an das Auslandssemester nach Berlin zurückkommt und für mindestens drei Monate des laufenden Semesters den öffentlichen Nahverkehr nutzt, für den lohnt sich die Rückerstattung nicht.

Dem Antrag (Formular siehe "Links zum Thema" am unteren Rand dieser Webseite) muss entweder ein 'letter of admission' der Gastuniversität oder der Nachweis der Beurlaubung beigefügt werden.

Studierende, die sich von der Beitragspflicht zum Semesterticket befreien lassen möchten, sollten ihre Campuscard nicht validieren, d.h. den neuen Gültigkeitszeitraum des Semestertickets nicht auf die Rückseite drucken lassen. Sonst müsste das Semesterticketbüro diesen Aufdruck nach der Genehmigung des Antrags wieder entfernen.


Kontakt:
Semesterticket-Büro des AStA der FU
Thielallee 36 (unter dem Capitol-Kino)
14195 Berlin
Tel.: +49 30 83 90 91 40
Fax: +49 30 - 311 70 192
semtixbuero@astafu.de
http://www.astafu.de/semtixbuero/