Forschungsaufenthalte im Ausland
Zeitraum
Ein Forschungsaufenthalt ím Ausland ist jederzeit möglich, solange dieses Vorhaben nicht mit der Lehrverpflichtung oder anderen dienstlichen Aufgaben an der FU Berlin kollidiert. Der Zeitraum kann flexibel zwischen dem Wissenschaftler oder der Wissenschaftlerin und der Gasteinrichtung vereinbart werden.
Gasteinrichtungen
Als Gastuniversitäten eignen sich die Heimatuniversitäten ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, zu denen bereits ein Kontakt im Rahmen gemeinsamer Forschungsprojekte oder Lehrtätigkeiten besteht.
Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sollten über ihre Professorinnen oder Professoren Kontakte ins Ausland herstellen.
Das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft kann keine Plätze für Forschungsaufenthalte an Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler der Freien Universität Berlin vergeben. Wir sind jedoch gern im Rahmen unserer Möglichkeiten dabei behilflich, geeignete Kontakte zu unseren Partneruniversitäten zu vermitteln.
Finanzierung
Finanzielle Mittel für Forschungsaufenthalte können beim Center for International Cooperation und bei der Abteilung Internationales der Freien Universität Berlin beantragt werden.
Fördermöglichkeiten im Überblick (Weiterleitung auf eine Webseite der Abteilung IV)