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Einladung Fortbildungsveranstaltung zum Jugendstrafrecht

News vom 18.06.2018

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. lädt ein zur Fortbildungsveranstaltung (§ 15 FAO)

„Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/800 in das deutsche Jugendstrafrecht: Auswirkungen für die Strafverteidigung in Jugendstrafsachen“

am Donnerstag, den 21. Juni 2018,
von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr,

in der Dorotheenstädtischen Buchhandlung
Turmstraße 5,
10559 Berlin

Referent:
Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding

Die EU-Richtlinie 2016/800 ist durch den deutschen Gesetzgeber bis Juni 2019 umzusetzen. Die Umsetzung der Richtlinie wird eine erhebliche Ausweitung des Anwendungsbereiches der Pflichtverteidigung im Jugendstrafrecht bewirken - nicht nur im Hinblick auf die Voraussetzungen der Bestellung eines Pflichtverteidigers, sondern auch im Hinblick auf die Vorverlagerung des Zeitpunkts der Bestellung. Es werden zusätzliche Belehrungs- und Informationspflichten begründet, die Rolle der Jugendgerichtshilfe wird gestärkt und unter bestimmten Voraussetzungen wird die verpflichtende audiovisuelle Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen eingeführt. Zudem sind spezifische Schulungs- und Fortbildungsverpflichtungen für im Jugendstrafrecht tätige Staatsanwälte, Richter und Verteidiger vorgesehen.

In der Veranstaltung wird über die vorzunehmenden Änderungen im deutschen Jugendstrafrecht informiert, auf Chancen und Risiken der Umsetzung der Richtlinie und auf die prozesspraktischen Auswirkungen auf die Verteidigung in Jugendstrafsachen hingewiesen.

Die Veranstaltung ist auf zwei Stunden angelegt; es werden FAO-Bescheinigungen erteilt.

Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ist für die Student*innen bzw. Absolvent*innen der FU Law Clinic „Praxis der Strafverteidigung“ kostenlos möglich.

Eine vorherige Anmeldung unter Hinweis auf die Teilnahme an der FU Law Clinic in der Geschäftsstelle der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. wird erbeten (info@strafverteidiger-berlin.de).

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