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Strafbefehlsberatungsprojekt - jetzt bewerben!

News vom 11.06.2021

Mit dem fortschreitenden Sommersemester 2021 beginnt die Wiederaufnahme der Präsenzberatung des Strafbefehlsberatungsprojekts der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V und der Law Clinic „Praxis der Strafverteidigung“, unterstützt durch Studierende der Rechtswissenschaft der FU Berlin.

Wir möchten den Studierenden eine Möglichkeit bieten, innerhalb ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit einen Einblick in die Welt der anwaltlichen Praxis zu erlangen, mit erfahrenen Rechtsanwält*innen ins Gespräch zu kommen und nebenbei nicht nur die strafrechtlichen Kenntnisse zu vertiefen, sondern auch Erfahrungen für eventuelle Bewerbungen für ein Auslandssemester oder Stipendien zu sammeln. 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? 

Dann schicken Sie uns gern Ihre Bewerbung an: info[at]strafbefehlsberatung.de

 

Was ist ein Strafbefehl?

Strafbefehle sind die unmittelbare Transformation polizeilicher Ermittlungen in eine von der Staatsanwaltschaft verfasste strafrechtliche Sanktion. Der Strafbefehl steht einem Urteil nach einem Strafverfahren gleich. Strafbefehle sollen dieselbe Appellfunktion haben wie Urteile. Die Strafen werden im Bundeszentralregister eingetragen und können die Arbeitsexistenz vernichten, weil die Strafe im polizeilichen Führungszeugnis erscheint.

Wie läuft die Rechtsberatung ab?

Montags und donnerstags von 15 bis 18 Uhr sollen Strafbefehlsempfänger*innen durch jeweils einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in Anwesenheit eines oder zwei Student*innen des Projekts unentgeltlich beraten werden. Schon in einem ersten Gespräch können die Anwält*innen auch ohne Akteneinsicht über die Möglichkeiten von Wiedereinsetzung bei versäumten Fristen, von Herabsetzung der Höhe des Tagessatzes bei falschen Taxierungen, über Ratenzahlung und Arbeitsleistungen beratend tätig werden. Die Studierenden sollen sich im Rahmen des Rechtsberatungsprojektes hierbei ein erstes Mal parteilich mit Strafverteidigung befassen und an diesen Beratungen teilnehmen, wodurch sie im anwaltlichen Denken geschult werden sollen.

Wie bewerbe ich mich?

Bewerben können sich Studierende des Studiengangs der Rechtswissenschaft. Strafrechtliche Grundkenntnisse werden empfohlen. Von den Teilnehmenden wird ein verantwortungsvoller Umgang mit der Thematik, ein ausgeprägtes Interesse an ehrenamtlicher Tätigkeit und der strafrechtlichen Praxis verlangt.

Wenn Sie teilnehmen möchten, schicken Sie uns Ihre Bewerbung bestehend aus

• tabellarischem Lebenslauf
• Leistungsübersicht

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail als pdf-Dokument an info[at]strafbefehlsberatung.de

 

Nähere Informationen zum Projekt finden Sie unter www.strafbefehlsberatung.de.

Für etwaige Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

 

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