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Fortbildungsveranstaltung: Neues Ausweisungsrecht und aktuelle Ausweisungspraxis der Ausländerbehörde Berlin - Konsequenzen für die Strafverteidigung

News vom 19.01.2019

Am 24.01.2019 veranstaltet die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema 

"Neues Ausweisungsrecht und aktuelle Ausweisungspraxis der Ausländerbehörde Berlin: Konsequenzen für die Strafverteidigung" mit RA Björn Cziersky-Reis:

"Seit dem 01.01.2016 gilt ein neues - verschärftes - Ausweisungsrecht.
Dieses stellt die früher vorhandene Systematik der
Ist/Regel/Ermessensausweisung auf eine völlig neue Grundlage. Durch das
sog. „Köln- Gesetz“ ist zudem eine weitere ganz erhebliche Verschärfung
im Februar 2016 im Bundestag verabschiedet worden. Bei der Verteidigung
von Ausländern und deren Beratung ist es deshalb unbedingt erforderlich,
die aufenthaltsrechtlichen Folgen bestimmter Verurteilungen und zum Teil
auch bestimmter Begehungsweisen zu kennen. Es ist noch mehr als bisher
erforderlich, auf die Begründung des Strafurteils in Hinblick auf die
aufenthaltsrechtlichen Folgen Einfluss zu nehmen und aus
aufenthaltsrechtlichen Gründen Rechtsmittel auch in Bezug auf bestimmte
Urteilsbegründungen zu erwägen. Rechtsanwalt Björn Cziersky-Reis wird
über die Regelungen und vor allem über deren Umsetzungen in der
Ausweisungspraxis der Ausländerbehörde Berlin referieren."

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der FU Law Clinic ist der Besuch kostenfrei.

Anmeldung ausschließlich per E-Mail an info@strafverteidiger-berlin.de.
Anmeldebestätigungen werden nicht versandt. Sollten Sie nichts
Gegenteiliges hören, ist die Anmeldung zur Veranstaltung
erfolgt.

Donnerstag, 24.01.2019, 19 Uhr

Dorotheenstädtische Buchhandlung, Turmstraße 5, 10559 Berlin

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