Kolloquium "Transnationale Menschenrechtsklagen gegen Völkerstraftaten - in Theorie und Praxis", Dr. Miriam Saage-Maaß
News vom 18.10.2018
In den kommenden Monaten wird Dr. Miriam Saage-Maaß, stellv. Legal Director und Leiterin Programmbereich Wirtschaft und Menschenrechte des ECCHR, ein Kolloquium zum Thema "Transnationale Menschenrechtsklagen gegen Völkerstraftaten - in Theorie und Praxis" anbieten:
Wer ist für Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich verantwortlich und wie kann das Völkerstrafrecht auch gegen politische Interessen durchgesetzt werden? Die Etablierung des internationalen Völkerstrafrechts seit den Nürnberger Prozessen kann als ein Prozess zunehmender individueller Verantwortung für schwerste Menschenrechtsverletzungen verstanden werden. Parallel hierzu hat sich in den letzten 50 Jahren das Konzept der Human Rights Litigation entwickelt. Sowohl die US-amerikanische Bürgerrechtsbewegung seit den 1960-er Jahren, als auch in ihren Menschenrechten verletzte Personen und deren Organisationen in Lateinamerika, Afrika und Südasien nutzen Gerichtsverfahren zur strafrechtlichen Aufarbeitung schwerster Menschenrechtsverletzungen und Völkerstraftaten. Human Rights Litigation verfolgt häufig Ziele, die über das Gewinnen des Einzelfalles hinausgehen. Welche Erwägungen die Wahl der Rechtsmittel, die rechtliche Argumentation aber auch begleitende politische Strategien der Human Rights Litigation beeinflussen, soll in dieser Veranstaltung erörtert werden.
Die Lehrveranstaltung wird ausgehend von einer historischen Analyse anhand von konkreten Fallstudien das Zusammenspiel von völkerrechtlichen Standards und menschenrechtlicher Praxis darstellen. Dr. Miriam Saage-Maaß ist seit Jahren an leitender Stelle im ECCHR für diese Verfahren zuständig. Die Veranstaltung wird die Teilnehmer*innen mit aktuellen Fälle vertraut machen und ggf. zur Mitarbeit an diesen Fällen anleiten.
- Termine: 22.10.2018, 19.11.2018, 14.01.2019, 28.01.2019
- Ort: 2212 Übungsraum, Boltzmannstr. 3
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