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Literaturhinweis - Dr. Gerwin Moldenhauer: Der Zeuge im Spiegel der Ausbildung

News vom 23.03.2021

"Die verschiedenen strafprozessualen Ermittlungsinstrumente haben sich auf Grund des technischen Fortschritts immens verändert, zu denken ist beispielsweise an die 2017 eingeführte Online-Durchsuchung (vgl. § 100b StPO) oder die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (vgl. § 100a I 2 StPO). Dennoch ist der Zeuge nach wie vor das wichtigste und zugleich das schlechteste Beweismittel im Strafverfahren. [...]"

Hier geht es zum Volltext (Moldenhauer, Ad Legendum 2021, S. 105 ff.).

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