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Projektstart: Unentgeltliche Beratung im Strafbefehlsverfahren

News vom 29.03.2019

Rechtsberatungsprojekt Strafbefehlsverfahren der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. und der „Law Clinic – Praxis der Strafverteidigung“ der FU Berlin

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger startet in diesem Frühjahr in Zusammenarbeit mit der ›Law Clinic‹ der Freien Universität Berlin ein Rechtsberatungsprojekt für Strafbefehlsempfänger. Ziel ist die Schaffung eines niedrigschwelligen und zugleich parteiischen Beratungsangebotes. Zugleich versteht sich das Projekt als Ausbildungsprojekt, um Studierende in anwaltlichem Denken zu schulen.

Hintergrund dieses ambitionierten Projektes ist folgender: Das zahlenmäßig in der Praxis außerordentlich bedeutsame Strafbefehlsverfahren ist eine – rein justiziell gesehen – extrem effektive Möglichkeit, Verfahren zu erledigen und eine Vielzahl von Urteilen zu produzieren, ohne die Ressourcen der Justiz, also Säle, Wachleute, Richter, Staatsanwälte, Protokollkräfte und Polizeizeugen zu strapazieren. Der Effizienz der Strafverfolgung entgegen steht der Anspruch des Einzelnen auf rechtliches Gehör. Strafbefehle sind Abwesenheitsurteile, die ansonsten unzulässig sind, es sei denn, der Betroffene entzieht sich eigenmächtig der Verhandlung. Strafbefehle sind die unmittelbare Transformation polizeilicher Ermittlungen in eine von der Staatsanwaltschaft verfasste strafrechtliche Sanktion. Der Strafbefehl steht einem Urteil nach einem Strafverfahren gleich, Strafbefehle sollen dieselbe Appellfunktion haben, wie Urteile. Auch werden die Strafen im Bundeszentralregister eingetragen und können die Arbeitsexistenz vernichten, weil die Strafe im polizeilichen Führungszeugnis erscheint. DHL-Fahrer etwa müssen alle sechs Monate ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen; Lehrer dürfen nicht ein einziges Mal beim Kauf von ein paar nicht mehr einstellungsfähigen Gramm Cannabis erwischt werden – sonst droht ein Berufsverbot nach § 25 Jugendarbeitsschutzgesetz.

Warum eine Vielzahl von Strafbefehlsempfängern keinen Einspruch einlegt, ist unbekannt. Befragungen, Erhebungen und Zahlen dazu gibt es nicht. Befragt man aber die mit der Vollstreckung befasste Staatsanwaltschaft, so deuten sich intellektuelle und sprachliche Defizite an, wenn die Zwangsvollstreckung in das Vermögen betrieben werden soll und hier erneut, nun aber mündlich durch die Vollstreckungsbeamten über Ratenzahlungen und die Erbringung von Arbeit belehrt wird. Eindrücklich sind Fälle, in denen die Verhaftung zum Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe stattfinden soll und den Betroffenen letztmalig Gelegenheit gewährt wird, den Vollzug durch Zahlung der Geldstrafe abzuwenden. Dann wird regelmäßig festgestellt, dass die Betroffenen keinerlei Vorsorge durch Ansparen oder durch Inanspruchnahme von Darlehen getroffen haben.

Neben ungeöffneter Post gibt es Fälle, in denen der Inhalt des Strafbefehls schlicht nicht verstanden wird, weil er nicht übersetzt wurde. Dem Fehlen sprachlicher Voraussetzungen kann allenfalls durch eine automatische Übersetzung in die Sprache des Herkunftslandes oder dann entgegengewirkt werden, wenn bereits bei polizeilicher Vernehmung Sprachdefizite bekannt wurden. In einer Vielzahl von Fällen ist dies jedoch unbekannt. Zudem: Im Strafbefehlsverfahren muss eine Beschuldigtenvernehmung gar nicht stattfinden.

Ein weiterer, nicht unerheblicher Grund für ungenutzte Rechte trotz gelesenem und verstandenem Strafbefehl wird ein ökonomischer sein. Der Verzicht auf die Inanspruchnahme von Rechten – Akteneinsicht, Einspruch, beschränkter Einspruch, Wiedereinsetzung, Ratenzahlung, Arbeit – kann auf die Scheu vor Kosten zurückgeführt werden. Daneben ist der Strafbefehl faktisch eine der bedeutsamsten Formen einer spezifischen Verfahrensabsprache. Strafbefehle werden daher häufig akzeptiert, um eine im Hauptverfahren drohende und allgemein als wahrscheinlich geltende schwerere Sanktion zu vermeiden oder um den Belastungen eines Hauptverfahrens von ungewisser Dauer und ungewissem Ausgang zu entgehen. Es gibt also eine Vielzahl von Gründen, die dazu führen können, dass durch Strafbefehle im Ergebnis zwar schnelle aber durchaus nicht immer sachgerechte Entscheidungen rechtskräftig ergehen.

Vor diesem Hintergrund hat die Vereinigung Berliner Strafverteidiger in Zusammenarbeit mit der ›Law Clinic‹ der FU unter Leitung von Professor Carsten Momsen ein Rechtsberatungsprojekt entwickelt, das von Seiten der Strafverteidigervereinigung durch Hannes Honecker und Cäcilia Rennert betreut und demnächst starten wird. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger hat für das Projekt geeignete Räumlichkeiten in der Exerzierstraße (Berlin-Wedding) angemietet.

An zunächst zwei Nachmittagen pro Woche sollen Strafbefehlsempfänger durch jeweils einen Rechtsanwalt in Anwesenheit eines oder zwei Studenten der Law Clinic unentgeltlich beraten werden. Schon in einem ersten Gespräch kann die Verteidigung auch ohne Akteneinsicht über die Möglichkeiten von Wiedereinsetzung bei versäumten Fristen, von Herabsetzung der Höhe des Tagessatzes bei falschen Taxierungen, über Ratenzahlung und Arbeitsleistungen beratend tätig werden. Die Studierenden sollen sich im Rahmen des Rechtsberatungsprojektes hierbei ein erstes Mal parteilich mit Strafverteidigung befassen und an diesen Beratungen teilnehmen, wodurch sie im anwaltlichen Denken geschult werden. Neben einem Qualitätsmanagement soll längerfristig eine empirische Auswertung folgen. Das Projekt wird von Carsten Momsen und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wissenschaftlich begleitet.

Betroffene sollen den ihnen durch das schriftliche Verfahren oftmals erschwerten, wenn nicht gar verwehrten Zugang zum Recht bekommen können. Erst nach der Beratung kann und wird entschieden werden, ob – zunächst durch die Betroffenen selbst anhand auszuhändigender Formulare – Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt wird und in eine Hauptverhandlung führen soll; ein Schritt, der vor dem Hintergrund des fehlenden Verschlechterungsverbots (der Möglichkeit der Verschlimmerung der Rechtsfolge) ebenso bedacht werden muss, wie vor dem Hintergrund der Kosten. Bislang ist nur in Fällen der Verhängung von Freiheitsstrafen eine Verteidigung notwendig, d.h. es erfolgt eine Pflichtverteidigerbeiordnung. Perspektivisch denkbar ist, dass das Projekt, einmal in Gang gesetzt, empirisches Material vorlegt und vorlegen kann, um die von den Strafverteidigervereinigungen erhobene rechtspolitische Forderung nach einer Ausweitung des Instituts der Pflichtverteidigung zu unterstützen.

Ob das Projekt eine Zunahme von einspruchsbedingt durchgeführten Verfahren nach sich ziehen wird, wird abzuwarten sein. Jedenfalls aber ist es geeignet, durch Übersetzungsleistungen, mitunter allein durch die mündliche Beratung durch einen Rechtskundigen eine Vorstellung von eigenen Rechten zu schaffen, was das rein schriftliche Verfahren nicht kann und mutmaßlich auch nicht will. Die Beratungseinrichtung soll vor Mandatsbegründung einhaken und über die rechtlichen Möglichkeiten aufklären; die Beratung erfolgt unentgeltlich bis zur Begründung eines über die bloße Beratung hinausgehenden Mandats. Die Organisation, die Einführung und die Schulung der die Beratung durchführenden Kolleginnen und Kollegen erfolgt durch die Vereinigung Berliner Strafverteidiger.

Sobald die Beratung in ein Mandat mündet – sei es durch einen Antrag auf Akteneinsicht, sei es durch einen Antrag auf Wiedereinsetzung o.ä., wird ein klassisches Mandatsverhältnis begründet. Da das Projekt sich vornehmlich an die finanziell schwächeren Rechtssuchenden richtet, wird der soziale Anspruch des Projekts in der Schulung eine Rolle spielen. Auf die Ausgestaltung von Mandatsverhältnissen nach der Beratung nimmt die Vereinigung Berliner Strafverteidiger dann keinen Einfluss mehr, allerdings verpflichten sich die beratenden Rechtsanwälte, ein etwaiges Mandat mit dem Ratsuchenden nicht im Beratungsgespräch bzw. nach Abschluss desselben einzugehen.

Der Vorstand der Berliner Rechtsanwaltskammer unterstützt das Rechtsberatungsprojekt und hat bereits den Präsidenten des AG Tiergarten, dem das Projekt ebenso wie der Vollstreckungsabteilung der Staatsanwaltschaft Berlin bereits in einem frühen Stadium vorgestellt worden war, über ihre Unterstützung informiert. Es besteht die begründete Hoffnung, dass diese Unterstützungsbekundung dazu führen wird, dass das Präsidium des Amtsgerichts das Projekt bewirbt und gegebenenfalls sogar Informationen zu der Rechtsberatungsstelle jedem Strafbefehl beifügt.

In naher Zukunft werden sämtliche Abteilungsrichter, Geschäftsstellen beim Amtsgericht Tiergarten und bei der Staatsanwaltschaft und weitere Stellen angeschrieben und über den bevorstehenden Beginn des Rechtsberatungsprojektes informiert. Großes Interesse wurde unter anderem bereits durch die Sozialen Dienste der Justiz bekundet, da insbesondere Bewährungshelfer oder in der Schuldenberatung tätige Mitarbeiter häufig mit dem Thema Strafbefehl konfrontiert werden. 

Interessierte Anwalt*innen melden sich bitte an die Geschäftsstelle der Berliner Strafverteidigervereinigung unter info[at]strafverteidiger-berlin.de. Interessierte Teilnehmer*innen der vergangenen Law-Clinic-Kurse melden sich bitte unter lawclinic[at]zedat.fu-berlin.de.

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