Was ist ein wirtschaftlicher und was ist ein Idealverein?
Ein wirtschaftlicher Verein (oder Handelsverein) ist ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, § 22 BGB, also darauf, für sich oder seine Mitglieder wirtschaftliche Vorteile zu erlangen. Der vollunternehmerisch tätige Verein übt eine planmäßige, entgeltliche, anbietende Haupttätigkeit gegenüber Dritten aus, z.B. eine Privatschule in Vereinsform. Andere wirtschaftliche Vereine sind auf die Versorgung der Mitglieder also einen „inneren Markt“ gerichtet, z.B. Konsumvereine wie Beamteneinkaufsstätten und Wohnungsbauvereine. Möglich ist auch eine genossenschaftsähnliche Kooperation durch Auslagerung von Teilen der wirtschaftlichen Tätigkeit der Mitglieder auf einen Verein zur gemeinschaftlichen Wahrnehmung wie bei Funktaxizentralen.Fehlt diese Zweckrichtung wie bei religiösen, geselligen, gemeinnützigen oder Sportvereinen, ferner bei politischen Parteien und Gewerkschaften, so handelt es sich um einen nichtwirtschaftlichen Verein, einen sog. Idealverein gem. § 21 BGB.