Welche Bedeutung hat die Unterscheidung zwischen Muss- und Soll-Vorschriften?
Zunächst einmal muss der Verein Soll- und Muss-Vorschriften beachten, damit eine Eintragung erfolgen kann, § 60 BGB. Andererseits steht - entsprechend allgemeiner gesellschaftsrechtlicher Grundsätze - weder die Verletzung von Soll- noch von Muss-Vorschriften der Erlangung der Rechtsfähigkeit entgegen, wenn der Verein trotzdem eingetragen wird. Während allerdings die Eintragung eine Verletzung von Soll-Vorschriften heilt, kann die Verletzung von Muss-Vorschriften zu einer Löschung vonAmts wegen führen, §§ 159, 142 FGG.