Wie erfolgt die Einberufung der Mitgliederversammlung?
Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand in den durch Satzung bestimmten Fällen (z.B. jährliche Mitgliederversammlung), ferner dann, wenn das Interesse des Vereins es erfordert (z.B. vor Abschluss eines wichtigen Geschäfts oder einer anderen wichtigen Entscheidung) sowie dann, wenn eine Minderheit es verlangt (§§ 36, 37 BGB). Die Form (z.B. Brief) und Frist (z.B. zwei Wochen vor der Versammlung) ergeben sich aus der Satzung. Die Einberufung muss die Tagesordnung enthalten.