Wie beschließt die Mitgliederversammlung?
Die Mitgliederversammlung entscheidet mit der Mehrheit der erschienenen Mitglieder, § 32 I 3 BGB. Nach dem Gesetz genügt dabei die Anwesenheit eines einzigen Mitglieds, jedoch sieht die Satzung häufig vor, dass Beschlussfähigkeit nur bei Anwesenheit einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern gegeben ist. Für Satzungsänderungen ist grundsätzlich eine Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder erforderlich, für die Änderung des Vereinszwecks sogar die Zustimmung aller Mitglieder.