Wie kann man Mitglied eines Vereins werden?
Die Mitgliedschaft wird entweder durch Beteiligung an der Gründung des Vereins oder durch späteren Erwerb begründet. Der Erwerb der Mitgliedschaft vollzieht sich in der Regel durch Eintritt in den Verein, d.h. durch einen Eintritts- oder Aufnahmevertrag zwischen dem Verein und dem neuen Mitglied. Mit dem Eintritt erkennt das neue Mitglied die Satzung als für sich verbindlich an. Allerdings ist entgegen § 38 S.1 BGB auch eine derivativer Erwerb der Mitgliedschaft möglich, wenn dies durch Satzung vorgesehen ist, § 40 BGB.