Haften auch die Vereinsmitglieder?
Grundsätzlich haftet nur der Verein mit seinem Vereinsvermögen. Dies ist gerade der Unterschied zwischen juristischen Personen und Personengesellschaften, wo die Gesellschafter akzessorisch mit ihrem Privatvermögen haften. Nur in Ausnahmefällen, die selten beim Verein und eher bei AG und GmbH vorkommen, besteht eine Durchgriffshaftung, z.B. wenn die Mitglieder den Verein bewusst nicht mit den nötigen finanziellen Mitteln ausgestattet haben.