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Wie entsteht eine Stiftung und wie handelt sie?




Die Entstehung einer Stiftung setzt das Stiftungsgeschäft und die Anerkennung durch die zuständige Behörde des Sitzbundeslandes voraus. Das Stiftungsgeschäft ist eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung des Stifters, die der Schriftform bedarf und die auch in einer Verfügung von Todes wegen enthalten sein kann. Die Stiftung handelt durch ihren Vorstand, §§ 86 S. 1, 26 BGB.