Wann ist ein Geschäft für den Minderjährigen lediglich rechtlich vorteilhaft?
Maßgeblich sind die unmittelbaren rechtlichen Wirkungen des Rechtsgeschäfts. Dabei sind Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft streng zu trennen und einzeln zu beurteilen. Zu berücksichtigen sind nicht nur die Haupt-, sondern auch die Nebenpflichten. Rechtlich vorteilhaft sind solche Geschäfte, die die Rechtsstellung des Minderjährigen ausschließlich verbessern, insbesondere der dingliche Erwerb von Rechten wie der Eigentums- und Forderungserwerb sowie als Verpflichtungsgeschäft die Schenkung an den Minderjährigen (im Gegensatz zur Übertragung von Rechten des Minderjährigen an einen anderen und die Schenkung, bei der der Minderjährige durch die Hauptleistung oder vertragliche Auflagen oder Rückgabepflichten verpflichtet wird). Ebenfalls vorteilhaft ist die Annahme eines Schuldversprechens nach § 780 BGB sowie eines Schuldanerkenntnisses gem. § 781 BGB.