II.4. Nichtigkeit der Willenserklärung nach § 105 II BGB
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- Wie ist der Begriff der Bewusstlosigkeit in § 105 II BGB zu verstehen?
- Wie ist die Rechtslage bei vorübergehender Störung der Geistestätigkeit?
- Worin liegt der wesentliche Unterschied zwischen einer Willensstörung nach §§ 104 Nr. 2, 105 I und einer nach § 105 II BGB?