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Kann sich der Geschäftspartner eines Geschäftsunfähigen darauf berufen, dass er sich bei Vornahme des Rechtsgeschäfts in gutem Glauben bezüglich der Geschäftsfähigkeit befand?




Nein, denn eine den §§ 932, 892 BGB vergleichbare Vorschrift existiert nicht. Hier hat der Gesetzgeber der Schutz der Geschäftsunfähigen umfassend über den des Rechtsverkehrs gestellt.