Wer ist Anfechtungsgegner?
Anfechtungsgegner, also derjenige, demgegenüber die Anfechtungserklärung erklärt werden muss, ist gem. § 143 II Fall 1 BGB bei einem Vertrag der oder die andere(n) Vertragspartner, bei einem einseitigen Rechtsgeschäft dessen Empfänger (oder der Begünstigte), § 143 III 1 (IV 1) BGB. In dem Fall, dass dem durch das fragliche Rechtsgeschäft Begünstigten die arglistige Täuschung zugerechnet werden kann, ist dieser Anfechtungsgegner, §§ 143 II Fall 2, 123 II 2 BGB. Im streitigen Fall der Vollmachtsanfechtung (vgl. Fragen zur Stellvertretung) ist nach überwiegender Ansicht entsprechend § 143 IV 1 BGB zumindest auch dem Vertragspartner gegenüber die Anfechtung zu erklären, auch wenn die Erteilung einer Innenvollmacht als einseitiges Rechtsgeschäft gegenüber dem Vertreter nach § 143 III 1 BGB nur dem Bevollmächtigten gegenüber erklärt wurde.