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Was ist Wucher?




§ 138 II BGB verlangt kumulativ: a) objektiv aa) ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bb) auf Seiten des Bewucherten eine Zwangslage, Unerfahrenheit etc.; b) subjektiv das bewusste Ausnutzen der Zwangslage etc. durch den Wucherer.