Unter welchen Voraussetzungen ist eine Ehegattenbürgschaft sittenwidrig?
Der BGH verlangt die Erfüllung folgender Bedingungen:a) krasse finanzielle Überforderung des Bürgen;b) Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit: i.d.R. durch emotionale Verbundenheit;c) Ausnutzen der Verbundenheit durch den Kreditgeber;d) kein besonderes Interesse des Gläubigers an der Mithaftung.