Springe direkt zu Inhalt

Was ist ein verlängerter Eigentumsvorbehalt?




Ein verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht aus den folgenden 4 Teilen:a) Die Parteien vereinbaren einen Eigentumsvorbehalt, d.h. die Übereignung unter der aufschiebenden Bedingung der Kaufpreiszahlung (§§ 929 S. 1, 158 I BGB). b) Der Eigentümer ermächtigt den Käufer, über die Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang zu verfügen (§ 185 I BGB).c) Im Gegenzug tritt ihm der Käufer die Forderung auf das Entgelt aus dem Weiterverkauf der Ware im Voraus ab (§ 398 BGB). d) Der Verkäufer erteilt dem Käufer eine Einziehungsermächtigung (§§ 362 II, 185 I BGB), die die befreiende Wirkung der Leistung des Schuldners des § 407 I BGB quasi intern ausgestaltet.