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Wann ist ein sog. Geliebtentestament sittenwidrig?




Aufgrund der Testierfreiheit und des Pflichtteilrechts ist die Erbeinsetzung der Geliebten heutzutage in der Regel kein Sittenverstoß mehr. Ein solcher liegt nur bei einer Belohnung für die geschlechtliche Hingabe vor, was jedoch angesichts des ProstG restriktiv auszulegen ist.