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Kann sich ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB auch aus anderen Vorschriften als Gesetzen ergeben?




Ja. „Gesetz“ im Sinne des § 134 ist nach Art. 2 EGBGB jede Rechtsnorm, also jedes materielle Gesetz. Umfasst sind neben formellen Bundes- und Landesgesetzen auch Rechtsverordnungen, Satzungen (z.B. das Standesrecht der Kammern) und Gewohnheitsrecht. Ob auch Tarifverträge Verbotsgesetze enthalten können, ist streitig. Dagegen spricht, dass § 4 III TVG eine ausreichende Absicherung gegen Abweichungen bietet. Auch Vorschriften des europäischen Gemeinschaftsrechts kommen als Verbotsgesetz in Betracht, z.B. das Beihilfenverbot nach Artt. 87 I, 88 III EG und die Grundfreiheiten, soweit sie auch unter Privaten unmittelbar gelten.