Gibt es Fälle, in denen das Rechtsgeschäft nur ex nunc nichtig ist?
Grundsätzlich ist das Rechtsgeschäft von Anfang an unwirksam, jedoch gibt es Ausnahmen im Arbeits- und im Gesellschaftsrecht, die Abwicklungsprobleme und Nachteile für den Arbeitnehmer oder für die Gläubiger der Gesellschaft verhindern sollen. Nach den Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft kann die Nichtigkeit bei Personengesellschaften nur mit ex nunc-Wirkung geltend gemacht werden, es sei denn, der Gesellschaftszweck (und nicht eine sonstige Abrede, z.B. die Einlageverpflichtung eines Gesellschafters) ist sittenwidrig. Für Kapitalgesellschaften ist dies speziell in §§ 77 GmbHG, 277 AktG geregelt. Im Arbeitsrecht gilt Entsprechendes nach den Regeln vom sog. fehlerhaften Arbeitsverhältnis.