Was ist ein Antrag? Welchen Inhalt muss er haben?
Der Antrag bzw. das Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die einem anderen ausdrücklich oder konkludent ein Vertragsschluss angetragen wird. Er muss alle wesentlichen Punkte (essentialia negotii) enthalten und inhaltlich so bestimmt sein, dass die Annahme durch bloße Zustimmung der anderen Partei erfolgen kann. Eine ausreichende Bestimmbarkeit liegt auch dann vor, wenn der Antragende die Festlegung einzelner Punkte dem Angebotsempfänger oder einem Dritten überlässt; ferner genügt es, wenn das Verfahren zur Bestimmung der Gegenleistung vertraglich geregelt ist (z.B. bestimmter Börsenkurs) oder sich im Wege der Auslegung ermitteln lässt (s. etwa die gesetzlichen Auslegungsregeln der §§ 612, 632 BGB). Zudem muss der Wille zu einer rechtlichen Bindung zum Ausdruck kommen.