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SB4 - USP 42 Kollektivarbeitsrecht

Qualifikationsziele:

Die Studierenden erhalten einen Einblick in die Strukturen des Kollektivarbeitsrechts mit den wesentlichen Elementen des Tarifvertragsrechts, des Arbeitskampfrechts und des Betriebsverfassungsrechts. Erworben wird insbesondere ein tieferes Verständnis von Struktur und normativen Grundlagen der Tarifmacht und der Kampfbefugnis der Tarifvertragsparteien sowie eine Orientierung in den Grundstrukturen der betrieblichen Mitbestimmung. Am Ende können die Studierenden kollektivarbeitsrechtliche Problemstellungen anspruchsvoll erörtern und praktische Fälle aus dem Kollektivarbeitsrecht sachgerecht lösen und sind so vorbereitet auf einen Einstieg in Berufsfelder mit kollektivarbeitsrechtlicher Qualifizierung, in Verbänden, in Politik und Verwaltung oder in der Anwaltschaft.

Inhalte:

Das Modul behandelt im Schwerpunkt das Tarifvertragsrecht samt der verfassungsrechtlichen Gewährleistung seiner Grundprinzipien, das sind Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie, sowie das flankierende Arbeitskampfrecht. Gegenstand sind dabei insbesondere die Rechtsnatur von Tarifverträgen, die Kennzeichen einer Tarifvertragspartei, die differenzierten Voraussetzungen der Geltung tariflicher Regelungen im Arbeitsverhältnis sowie die Wirksamkeitsvoraussetzungen von Tarifverträgen einschließlich der Aspekte Reichweite der Tarifmacht und Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien. Daneben wird das Betriebsverfassungsrecht behandelt, das Gewicht liegt hier auf den Grundzügen der betrieblichen Mitbestimmung und deren Verhältnis zur Tarifautonomie und zur Arbeitsvertragsfreiheit. Schließlich kommen die Besonderheiten des im Kollektivarbeitsrechts maßgeblichen arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens zur Sprache.