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SB4 - USP 43 Sozialversicherungsrecht

Qualifikationsziele:

Die Studierenden erwerben einen Überblick in das System der Sozialversicherung sowie einen vertieften Einblick in dessen arbeitsnahe Zweige, das sind die Unfallversicherung, die Arbeitsförderung und die Rentenversicherung. Sie sind am Ende mit den Problemen vertraut, die sich bei der politischen Ausgestaltung dieser Zweige stellen, und sie können einschlägige Rechtsanwendungsfragen gehaltvoll erörtern und sachgerecht lösen, die sich im Zusammenhang mit Individualansprüchen gegen die Sozialversicherungsträger stellen.

Inhalte:

Das Modul bietet den Studierenden eine Einordnung des Sozialversicherungsrechts in die sozialrechtlichen Gewährleistungen des Sozialstaats insgesamt. Es werden die Grundstrukturen aller Sozialversicherungszweige und auch die Grundzüge des Sozialprozessrechts vorgestellt. Eine eingehendere Darstellung der Rechtslage erfolgt für die Zweige der Unfallversicherung, der Arbeitsförderung und der Rentenversicherung. Im Unfallversicherungsrecht wird dessen Verzahnung mit dem bürgerlich-rechtlichen Deliktsrecht behandelt, im Recht der Arbeitsförderung wird kontrastierend die soziale Fürsorge durch das Arbeitslosengeld II beleuchtet, im Rentenversicherungsrecht kommen neben Arten und Berechnung der gesetzlichen Rente auch die komplementären Säulen der Alterssicherung zur Sprache, die betriebliche Altersvorsorge und die private Rentenversicherung.