WAS WANN WO Schwerpunktbereich
Verwendete Abkürzungen: |
ZP = Zwischenprüfung, SB = Schwerpunktbereich USB = Unterschwerpunkt |
Zulassungsvoraussetzungen |
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Bestandteile der Prüfung § 13 SPO |
Eine Studienabschlussarbeit einschließlich deren Verteidigung im Unterschwerpunkt I. Eine fünfstündige Abschlussklausur im Unterschwerpunkt II. Der Besuch der entsprechenden Module gemäß § 7 Absatz 4 SPO 2015 (Teilnahmepflicht). Die Studienabschlussarbeit und die Abschlussklausur müssen unterschiedliche Unterschwerpunkte des gewählten Schwerpunktbereichs betreffen. |
WICHTIG VOR Beginn der Vorlesungszeit |
Mit Beginn des Wintersemesters muss eine elektronische Anmeldung über Campus Management zu den Modulen zweier Unterschwerpunkte eines gewählten SB erfolgen. Bitte beachten Sie dabei unbedingt die untenstehenden Hinweise zum Antrag Prüfungsbereitschaft! In jedem der beiden Unterschwerpunkt-Module sind sowohl Vorlesung als auch Methodenkurs teilnahmepflichtig und zu besuchen, egal ob Sie in dem jeweiligen Modul die Abschlussarbeit oder die Abschlussklausur absolvieren wollen. Am Montag, den 02.10.2023 um 9:00 Uhr startet der Anmeldezeitraum für das Wintersemester 2023/2024. Die Anmeldefrist endet am Freitag, den 03.11.2022 um 24:00 Uhr. Bis dahin ist die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen ohne Platzzahlbeschränkung uneingeschränkt möglich: Unterschwerpunkt I (Studienabschlussarbeit): SB Modul im 5. FS (= Studienabschlussarbeit am Ende des 5. FS) + Abschlussmodul A (= Verteidigung am Ende der Vorlesungszeit des 6. FS) und Unterschwerpunkt II (Abschlussklausur): SB Modul im 5. FS + Abschlussmodul B. (6. FS = Abschlussklausur am Ende des 6. FS) Für die Module im Schwerpunktbereichsstudium besteht Anwesenheitspflicht! |
Anmeldung vergessen oder falsch? |
Bitte umgehend eine E-Mail an das Prüfungsbüro senden |
Thematische Vertiefung | Das Modul „Thematische Vertiefung“ sollte vor, spätestens gleichzeitig mit dem Schwerpunktbereichsstudium absolviert werden. Es bietet sich zudem an, dieses Modul im gewählten Schwerpunktbereich zu belegen, da es der Vorbereitung auf die Studienabschlussarbeit dient. |
Anmeldung zur Studienabschlussarbeit und zur Abschlussklausur |
Bitte die Aushänge (Wandelhalle) und Infos im Netz beachten. Die Anmeldung zur Studienabschlussarbeit und zur Abschlussklausur erfolgt aus organisatorischen Gründen gemeinsam in der Zeit vom 27. November bis zum 10. Dezember 2023 über ein Onlineformular auf der Fachbereichsseite. Die Hinweise zur Anmeldung werden ca. eine Woche früher auf der Fachbereichsseite veröffentlicht. Achtung: Die Modulanmeldungen und die Prüfungsbereitschaftszusage ersetzen nicht die Anmeldung zur Studienabschlussarbeit und zur Abschlussklausur! |
ACHTUNG! |
Die Anmeldefristen zur Studienabschlussarbeit und zur Abschlussklausur sind Ausschlussfristen. Bei unverschuldeter Säumnis kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Prüfungsausschuss des Fachbereichs über das Prüfungsbüro beantragt werden. |
STUDIENABSCHLUSSARBEIT | |
Antrag Prüfungsbereitschaft |
Bitte aktuelle Infos im Netz beachten! Antrag Prüfungsbereitschaft im für die Studienabschlussarbeit gewünschten Unterschwerpunkt (Online-Formular) bitte bis Sonnabend, 21.10.2023, 23.59 Uhr (Ausschlussfrist, keine Wiedereinsetzung). Sie erhalten die beantragte Bescheinigung oder eine Mitteilung, in welchem alternativen Unterschwerpunkt mit möglichst hoher Präferenz Ihnen ein/e Prüfer/in zur Verfügung stehen kann. Abhängig von der Ihnen angebotenen Prüfungsbereitschaft passen Sie Ihre Unterschwerpunkt-Buchungen in CM an, dies ist bis zum 3.11 möglich. Wichtig ist, dass Sie die Abschlussarbeit und die Klausur nur in Unterschwerpunkten des gleichen Schwerpunktes absolvieren können. Haben Sie beispielhaft Ihre Prüfungsbereitschaft-Erstpräferenz für den Unterschwerpunkt Kriminologie im Schwerpunktbereich 5 Strafrechtspflege und Kriminologie nicht angeboten bekommen, haben aber bei Ihrer Zweitpräferenz Europarecht im Schwerpunktbereich 7 Internationalisierung der Rechtsordnung Erfolg gehabt, müssen Sie nun neben dem Unterschwerpunkt-Modul Europarecht (Studienabschlussarbeit) das Modul eines zweiten Unterschwerpunkt aus dem Schwerpunktbereich 7 in CM buchen und besuchen, um dort die Abschlussklausur zu schreiben. Alle anderen Unterschwerpunkt-Module aus demselben oder anderen Schwerpunkten, die Sie vorsorglich gebucht und ggf besucht haben und in denen Sie nun weder Abschlussarbeit noch Klausur schreiben, wählen Sie dann in CM bis zum 3.11 möglichst ab.* *Um Wechselwünsche im Rahmen von Restkapazitäten berücksichtigen zu können, wird die zusätzliche Möglichkeit bestehen, entsprechende Anträge auf Prüfungsbereitschaft vom 20.11.2023 bis 24.11.2023 auf einem Online-Formular zu stellen. Hierfür müssten Sie aber dann auch das Modul des nun für die SAA gewünschten Unterschwerpunktes zusätzlich zu den bereits gewählten Unterschwerpunkten belegt und besucht haben. |
Themenvergabe |
Die Themen der Studienabschlussarbeiten werden von den Prüferinnen und Prüfern festgelegt und den Studierenden über das Zufallsprinzip zugelost. Die Themenvergabe findet Ende der Vorlesungszeit/Anfang der vorlesungsfreien Zeit des Wintersemesters 23/24 per E- Mail an die Zedat-Adresse statt. Das genaue Ausgabedatum wird zeitnah auf der Webseite bekanntgegeben. Mit der Anmeldung zur Studienabschlussarbeit und zur Abschlussklausur erfolgt die verbindliche und unwiderrufliche Festlegung auf den gewählten Schwerpunktbereich. Das Datum der Ausgabe wird aktenkundig gemacht. |
Bearbeitungsfrist | Die Bearbeitungsfrist von acht Wochen beginnt am Tag der Themenvergabe. Fallen die Osterfeiertage in die Bearbeitungszeit, verlängert sich diese gemäß § 13 Abs. 6 SPO um drei Tage. Sonstige gesetzliche Feiertage haben im Verlauf der Bearbeitungsfrist keinen Einfluss, sondern sind zu berücksichtigen, wenn das Ende der Bearbeitungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag fällt (vgl. § 31 Abs. 3 S. 1 VwVfG). Nach Beschluss des Prüfungsausschusses vom 24.06.2015 gibt es ab WS15/16 keine Ausnahmereglungen für eine spätere Themenvergabe der Studienabschlussarbeit wegen parallel verlaufender Prüfungen der staatl. Pflichtfachprüfung oder der Teilnahme an Moot Courts. |
Formale Vorgaben | Gemäß Beschluss des Prüfungsausschusses v. 29.06.2009 und 07.07.2010 sind aus Gründen der Vergleichbarkeit die formalen Vorgaben zu beachten. Die Formalen Vorgaben werden bei der Themenvergabe per E-Mail mitgeteilt. |
Abgabe der Studienabschlussarbeit | Die Abgabe der Studienabschlussarbeit erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Ein Ausdruck der Arbeit kann auch zusätzlich per Post an das Prüfungsbüro gesendet werden. Die Formalien für die kommende Kampagne werden wieder über die Homepage unter „News“ bekannt gegeben. |
Rücktritt | Der Rücktritt von einer Studienabschlussarbeit ist bis Versendung des Themas (bzw. vor Aushändigung) möglich. Der Rücktritt erfolgt schriftlich mit formlosem Schreiben an das Prüfungsbüro. Ein erneuter Versuch (bei Rücktritt oder Nicht-Anmeldung) ist erst im nächsten Wintersemester möglich! Studierende, die während der Studienabschlussarbeit zurücktreten, können dennoch an der Abschlussklausur teilnehmen. |
Mündliche Verteidigung |
Die Studienabschlussarbeit ist in dem Abschlussmodul A im jeweiligen Sommersemester mit einem ca. 15-minütigen Vortrag und einer ca. 15-minütigen Diskussion zu verteidigen. I.d.R. wird das Kolloquium als Blockveranstaltung Ende Juni bis Mitte Juli stattfinden. Die Anmeldung zum Kolloquium in Campus Management erfolgt durch das Prüfungsbüro. |
Bewertung und Notenbekanntgabe | Die Bewertung erfolgt durch zwei Prüfungsberechtigte. Die Noten sind nach Eingabe durch das Prüfungsbüro in Campus Management einsehbar. |
Bestehen / Nichtbestehen |
§ 14 SPO: Eine Prüfungsleistung ist bestanden, wenn die Leistung mit „ausreichend“ (4 Punkte) bewertet wurde. Bei Nichtbestehen der Studienabschlussarbeit bleiben Sie zur Abschlussklausur angemeldet. Die Wiederholung einer einzelnen Prüfungsleistung ist nicht möglich. Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung kann nur insgesamt wiederholt werden (§ 16 SPO), wenn das gesamte Prüfungsverfahren beendet ist. |
Einsichtnahme | Sobald die Ergebnisse vorliegen, erfolgt zeitnah die Akteneinsicht in die Studienabschlussarbeiten elektronisch vor dem ersten Kolloquium. Informationen zur persönlichen Einsichtnahme werden auf der Homepage veröffentlicht |
ABSCHLUSSKLAUSUR | |
Anmeldung zur Abschlussklausur |
Bitte die Aushänge (Wandelhalle) und Infos im Netz beachten! Die Anmeldung erfolgt aus organisatorischen Gründen in der Zeit vom 27. November bis zum 10. Dezember 2023 gemeinsam mit der Anmeldung zur Abschlussarbeit über ein Onlineformular auf der Fachbereichsseite. Die Hinweise zur Anmeldung werden ca. eine Woche früher auf der Fachbereichsseite veröffentlicht. Die Modulbelegung in Campus Management führt im Schwerpunktbereich nicht zu einer automatischen Anmeldung zur Abschlussklausur! Studierende, die fristgemäß oder begründet von der Abschlussklausur zurückgetreten sind, müssen sich im Folgejahr wieder anmelden. |
Klausurtermine |
Die Klausurtermine werden auf der Homepage veröffentlicht und sind nach erfolgter Klausuranmeldung zeitnah in Campus Management unter „Stundenplan“ ersichtlich. Studierende sind dazu verpflichtet, sich über Änderungen des Prüfungstermins selbst zu informieren (Aushang/News auf der Fachbereichshomepage).Die Termine für die Abschlussklausuren liegen in der Regel in den ersten Wochen der vorlesungsfreien Zeit. HINWEIS: Termin- oder Raumänderungen vorbehalten! In diesem Fall werden die Studierenden per E-Mail (Zedat-Account) benachrichtigt. |
Einlasskontrolle | Am Klausurtermin bitte zur Einlasskontrolle die Campus- Karte und einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis/Pass/Führerschein) mitbringen. |
Hilfsmittel |
Zulässige Hilfsmittel sind rechtzeitig vorher bei den Aufgabensteller/innen zu erfragen. Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine inhaltlichen Zusätze, Einlagen, Randbemerkungen, Verweise auf andere Paragraphen, Textänderungen oder ähn- liches enthalten. Auch Unterstreichungen und Hervorhebungen sind unzulässig. Unschädlich ist es allein, Registerfähnchen, Heft- und Markierungsstreifen sowie Klebezettel anzubringen. Auf diesen dürfen jedoch nur die Kurzbezeichnung des Gesetzes, nicht hingegen einzelne Paragraphen oder weitere Zusätze vermerkt werden |
Bewertung | Die Bewertung erfolgt durch zwei Prüfungsberechtigte. Die Ergebnisse werden im Datensystem erfasst und sind in Campus Management einsehbar. |
Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsversto | Die Folgen von Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstoß regelt § 19 RSPO. Bei Nichterscheinen zu einer Prüfungsleistung ohne Rechtsgrund wird die Leistung mit 0 Punkten (nicht bestanden) bewertet. Dies fließt zum u.g. Prozentteil in die Gesamtpunktzahl des Schwerpunktbereichs ein. |
Bestehen, Nichtbestehen und Notenbildung bei der universitäre Schwerpunktbereichsprüfung | |
Bildung der Gesamtnote |
Die Gesamtnote der universitären Schwerpunktbereichsprüfung setzt sich zu 40 Prozent aus der Note der Abschlussklausur und zu 60 Prozent aus der Note der Studienabschlussarbeit zusammen. Die Verteidigung macht dabei 30 Prozent und der schriftliche Teil 70 Prozent der Note der Studienabschlussarbeit aus.
Die Gesamtnote wird bis auf zwei Dezimalstellen ohne Auf- oder Abrundung ermittelt. |
Bestehen und endgültiges Nichtbestehen | Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung ist bestanden, wenn diese Gesamtnote / Endpunktzahl mindestens „ausreichend“ (4,00 Punkte) beträgt. § 16 SPO (Auszug:) • Eine bestandene Schwerpunktbereichsprüfung kann nicht wiederholt werden (KEINE Notenverbesserung!) • Eine nicht bestandene Schwerpunktbereichsprüfung kann einmal, aber nur insgesamt wiederholt werden. • Sind alle Prüfungsleistungen bis Abschluss der Regelstudienzeit (10. Fachsemester) erbracht und nicht bestanden, gilt die Prüfung als nicht unternommen (= Freiversuch). Es kann noch ein Normal- und ggf. ein Wiederholungsversuch unternommen werden (§16 Abs. 4 SPO 2015). • Für die Wiederholungsprüfung kann ein anderer SB gewählt werden. |
Gegenvorstellung | Gemäß § 22 RSPO Abs. 3 haben Sie nach Bekanntgabe der Note einer Prüfung im Campus Management (lt. Auskunft des Rechtsamts der Freien Universität Berlin) das Recht, innerhalb von drei Monaten ein Gegenvorstellungsverfahren einzuleiten. Die Gegenvorstellung muss schriftlich an den Prüfungsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft über das Prüfungsbüro erfolgen. Die Prüfer/innen entscheiden über die Gegenvorstellung,
ein Mitglied des Prüfungsausschusses übernimmt die Prüfung gemäß § 22 Absatz 4 Satz 1 der RSPO. Das Ergebnis wird den Studierenden vom Prüfungsbüro mitgeteilt. |
Schwerpunktbereichszeugnis |
Das Zeugnis wird nach Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung auf Antrag (Antragsformular) erstellt, wenn der erfolgreiche Abschluss aller Schwerpunktbereichsmodule, des Moduls Thematische Vertiefung sowie derjenigen der Berufsvorbereitung (Schlüsselqualifikation + Fremdsprachenfachkompetenz mit 15 LP) belegt ist. Der Termin zur Abholung der Zeugnisse wird per Aushang/Homepage bekanntgegeben. Das Zeugnis wird mit der Post an die im Antrag angegebene Postanschrift zugeschickt. |
Bei Rückfragen zur Schwerpunktbereichsprüfung melden Sie sich bitte im Prüfungsbüro: Frau Pisciotta (Email: pruefb@zedat.fu-berlin.de / Tel.: 030 838-64674), Boltzmannstr.3, EG, Raum 1122a. Bei E-Mail Anfragen bitte stets die Matrikelnummer mit angeben. |