Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz
Module zum Erwerb rechtswissenschaftlicher Fremdsprachenkompetenz werden im Umfang von 5 Leistungspunkten (LP) angeboten. Wer den Bereich der Fremdsprachenfachkompetenz mit 10 LP abdecken möchte, muss daher zwei Veranstaltungen aus diesem Bereich besuchen. Diese Veranstaltungen können dieselbe Sprache, aber auch unterschiedliche Sprachen betreffen.
Tipp: Ein Modul „Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz“ sollte bereits relativ früh im Studium belegt werden.
Es eignet sich beispielsweise gut als Vorbereitung auf ein Auslandsemester, für welches man sich im Regelfall im dritten Semester bewirbt. Für die meisten Partneruniversitäten müssen jedoch anderweitige Sprachnachweise vorgelegt werden.
Ein erfolgreich absolviertes Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz im Umfang von 5 Leistungspunkten muss jedoch bei der Anmeldung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung im fünften Semester - spätestens vor der Absolvierung der Abschlussklausur am Ende der Vorlesungszeit des sechsten Semesters - nachgewiesen werden.