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Staatliche Pflichtfachprüfung

Bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 6 Juristen-Ausbildungsgesetz (JAG - untenstehend verlinkt) kann  die Anmeldung zum staatlichen Teil der ersten juristischen Prüfung beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) erfolgen. Beim GJPA erhalten Sie neben Verfahrensauskünften auch alle tagesaktuellen Informationen zu den laufenden Prüfungskampagnen.

Prüfungsinhalt

Der staatliche Teil der ersten juristischen Prüfung besteht aus sieben fünfstündigen Klausuren, davon 3 im Bürgerlichen Recht, und je 2 im Strafrecht und Öffentlichen Recht, sowie einem Aktenvortrag und einer mündliche Prüfung in den drei Rechtsgebieten. Die in der staatlichen Pflichtfachprüfung erzielte Note geht zu 70 Prozent in die Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung ein, die Gesamtnote der Schwerpunktbereichsprüfung macht demnach 30 Prozent der Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung aus.

Anmeldung

Für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erhalten Sie von Prüfungsbüro eine eigene Leistungsübersicht, die Ihnen das Vorliegen der der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 6 Juristen-Ausbildungsgesetz dokumentiert (Ansprechpartner untenstehend verlinkt).

Freiversuch

Falls Sie sich spätestens nach dem achten Fachsemester zum diesem staatlichen Teil der ersten juristischen Prüfung anmelden, wird dieser Prüfungsteil als Freiversuch abgelegt, d.h. bei Nichtbestehen gilt dieser Versuch als nicht unternommen. Für die individuelle Bestimmung dieser Frist von acht Semestern und Tatbestände, die diese Frist verlängern können beachten Sie bitte § 13 der Berliner Juristenausbildungsordnung (JAO - untenstehend verlinkt). 

Notenverbesserung

Studierende, die die Prüfung im Freiversuch bestanden haben, können diese zur Notenverbesserung einmal wiederholen. Bitte beachten Sie für weitere Ausführungen hierzu § 14 der Berliner Juristenausbildungsordnung (JAO), insbesondere zur mündlichen Prüfung innerhalb des Freiversuchs und zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung in diesem Zusammenhang (JAO - untenstehend verlinkt). 

Nichtbestehen

Studierenden, die die staatlichen Pflichtfachprüfung erstmalig nicht bestanden haben, können den eigens für Wiederholer*innen der staatlichen Pflichtachprüfung eingerichteten Aufbaukurs im Rahmen des Universitätsrepetitorium in Anspruch nehmen (untenstehend verlinkt) )