Wer die erste juristische Prüfung bestanden hat, kann sich auf der Abschlussfeier des Fachbereichs von seinen Verwandten und Freunden feiern lassen.

Wer die erste juristische Prüfung bestanden hat, kann sich auf der Abschlussfeier des Fachbereichs von seinen Verwandten und Freunden feiern lassen.

Bildquelle: Bernd Wannenmacher