Hochschulwechsel
Wir freuen uns über Ihr Interesse, Ihr juristisches Studium an der Freien Universität Berlin fortzusetzen!
Als Studienortwechsler oder -wechslerin beantragen Sie bitte die Zulassung ins höhere Fachsemester über das Bewerbungsportal der FU Berlin.
Die Bewerbungsfrist wird von der Abteilung Bewerbung & Zulassung der Freien Universität Berlin auf der folgenden Seite veröffentlicht: Bewerbungsfristen, Anmeldefristen, Immatrikulationsfristen
Eine Zulassung zum höheren Fachsemester für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung ist jedoch nur innerhalb der Regelstudienzeit (zehn Fachsemester) möglich.Der Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung fällt in die Kategorien "grundständige Studiengänge" und "Staatsexamen". In den vergangenen Jahren bestand für alle Fachsemester eine Zulassungsbeschränkung.
Zur Immatrikulation müssen Sie bei der Studierendenverwaltung einen Einstufungsbescheid unseres Prüfungsbüros vorlegen. Die Einstufung beantragen Sie bitte rechtzeitig über studienortwechsler@rewiss.fu-berlin.de, indem Sie einen Scan Ihrer bisherigen Leistungsnachweise an diese Adresse übermitteln.
Die Anerkennung von an der ehemaligen Universität erbrachten Leistungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft. Die Richtlinien für die Einstufung finden Sie am Ende dieser Seite.
Bei einem Studienortwechsel an die Freie Universität Berlin sind Rückstufungen der Regelfall. Sie kommen dadurch zustande, dass die Freie Universität Berlin zahlreiche Studien- und Prüfungsleistungen im Regelstudienverlauf für die ersten sechs Semester vorsieht, die an anderen Hochschulen in späteren Semestern absolviert werden sollen.
Nach der Immatrikulation an der Freien Universität müssen alle das Studium der Rechtswissenschaft betreffende Zeugnisse und Leistungsnachweise im Original im Prüfungsbüro zur Anerkennung vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass für eine Verleihung des Bachelor of Laws (LL.B.) durch die Freie Universität Berlin die Schwerpunktbereichsprüfung nach der Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin nach der 2015 erlassenen Studien- und Prüfungsordnung abgelegt werden muss.
Einstufungen werden anhand der folgenden Voraussetzungen vorgenommen:
Aufnahme des Studiums der Rechtswissenschaft an der Heimatuniversität und Prüfungsleistungen in folgenden Modulen:
Einführung in das Bürgerliche Recht (BGB AT)
Einführung in das Öffentliche Recht (Staatsorganisationsrecht)
Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person (Strafrecht AT)
Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte
Prüfungsleistungen in folgenden Modulen:
Einführung in das Bürgerliche Recht (BGB AT)
Einführung in das Öffentliche Recht (Staatsorganisationsrecht)
Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person (Strafrecht AT)
Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte
Allgemeines Schuldrecht
Grund- und Menschenrechte
Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (Strafrecht AT II)
Rechtstheorie
Prüfungsleistungen in folgenden Modulen:
Einführung in das Bürgerliche Recht (BGB AT)
Einführung in das Öffentliche Recht (Staatsorganisationsrecht)
Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person (Strafrecht AT)
Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte
Allgemeines Schuldrecht
Grund- und Menschenrechte
Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (Strafrecht AT II)
Rechtstheorie
Besonderer Teil des Schuldrechts
Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte (Strafrecht BT)
Allgemeines Verwaltungsrecht inklusive Verwaltungsprozessrecht (Verwaltungsrecht AT)
Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes
Prüfungsleistungen in folgenden Modulen:
Einführung in das Bürgerliche Recht (BGB AT)
Einführung in das Öffentliche Recht (Staatsorganisationsrecht)
Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person (Strafrecht AT)
Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte
Allgemeines Schuldrecht
Grund- und Menschenrechte
Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (Strafrecht AT II)
Rechtstheorie
Besonderer Teil des Schuldrechts
Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte (Strafrecht BT)
Allgemeines Verwaltungsrecht inklusive Verwaltungsprozessrecht (Verwaltungsrecht AT)
Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes
Sachenrecht
Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts (Familien- und Erbrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht)
Materien des Besonderen Verwaltungsrechts
Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz
Schlüsselqualifikation
Prüfungsleistungen in folgenden Modulen:
Einführung in das Bürgerliche Recht (BGB AT)
Einführung in das Öffentliche Recht (Staatsorganisationsrecht)
Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person (Strafrecht AT)
Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte
Allgemeines Schuldrecht
Grund- und Menschenrechte
Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (Strafrecht AT II)
Rechtstheorie
Besonderer Teil des Schuldrechts
Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte (Strafrecht BT)
Allgemeines Verwaltungsrecht inklusive Verwaltungsprozessrecht (Verwaltungsrecht AT)
Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes
Sachenrecht
Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts (Familien- und Erbrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht)
Materien des Besonderen Verwaltungsrecht
Zivilverfahrensrecht
Strafverfahrensrecht
rechtswissenschaftliches Seminar
Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz
Schlüsselqualifikation
abgeschlossene Schwerpunktbereichsprüfung sowie Prüfungsleistungen in folgenden Modulen:
Einführung in das Bürgerliche Recht (BGB AT)
Einführung in das Öffentliche Recht (Staatsorganisationsrecht)
Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person (Strafrecht AT)
Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte
Allgemeines Schuldrecht
Grund- und Menschenrechte
Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (Strafrecht AT II)
Rechtstheorie
Besonderer Teil des Schuldrechts
Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte (Strafrecht BT)
Allgemeines Verwaltungsrecht inklusive Verwaltungsprozessrecht (Verwaltungsrecht AT)
Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes
Sachenrecht
Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts (Familien- und Erbrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht)
Materien des Besonderen Verwaltungsrechts
Zivilverfahrensrecht
Strafverfahrensrecht
rechtswissenschaftliches Seminar
Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz
Schlüsselqualifikation
Praktikum
Alle diesbezüglichen Informationen sind unter Internationales veröffentlicht.
Für die Anerkennung bereits abgeleisteter Praktikumszeiten ist das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) zuständig.
Hinweise zu den Vorgaben des GJPA für das Praktikum finden Sie auf der Seite Praktische Studienzeit.