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Neuer PA-Beschluss bzgl. Übergangsregelungen SPO 2015

News vom 02.07.2015

Bezüglich der Übergangsregelungen im Rahmen der Studienstrukturreform 2015 hat der Prüfungsausschuss auf seiner Sitzung vom 24.06.2015 in Abweichung des Beschlusses vom 01.12.2014 i.d.F. vom 10.06.2015 beschlossen:

  1. Eine Hausarbeit aus der Übung im Strafrecht kann als Modulabschluss für das Modul „Strafverfahrensrecht“ anerkannt werden.
  2. Eine Hausarbeit aus der Übung im Öffentlichen Recht kann als Modulabschluss für das Modul „Materien des Besonderen Verwaltungsrechts“ anerkannt werden.

Die entsprechend aktualisierte Infobroschüre (Version 3.0, Stand: 02.07.2015) und den Wortlaut der PA-Entscheidungen finden Sie hier.

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