Springe direkt zu Inhalt

Mitteilung des GJPA zur Freiversuchsregelung

News vom 20.06.2021

Der Präsident des GJPA hat mit Schreiben vom 11. Mai 2021 mitgeteilt, dass neben dem Sommersemester 2020 und dem Wintersemester 2020/2021 auch das Sommersemester 2021 bei der Berechnung der Frist für den Freiversuch gemäß § 13 Abs. 1 JAO (Berlin/Brandenburg) nicht mitgezählt wird. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des GJPA (https://www.berlin.de/sen/justiz/juristenausbildung/juristische-pruefungen/artikel.263026.php).

22 / 30