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Anwesenheit in den Lehrveranstaltungen des Einführungs- und Aufbaubereichs

Lehrveranstaltung im Henry-Ford-Bau

Lehrveranstaltung im Henry-Ford-Bau
Bildquelle: Birgit Rother

Module am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin können aus teilnahmepflichtigen und nicht teilnahmepflichtigen Lehrveranstaltungen bestehen.

Woran erkennt man, ob in einer Lehrveranstaltung eine Pflicht zur Teilnahme besteht?

Diese Anforderung wird in den Modulbeschreibungen der Studien- und Prüfungsordnung 2015 beschrieben.

Wann ist die Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme erfüllt?

Eine regelmäßige Teilnahme liegt in der Regel vor, wenn mindestens 85 % der für die Lehrveranstaltung vorgesehenen Präsenzstudienzeit besucht worden ist.
Die Kursleitungen dürfen eine höhere oder geringere Präsenzquote als 85 % festlegen, solange die Präsenzquote 75 % nicht unterschreitet.

Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen, wenn man die Pflicht zur regelmäßigen und aktiven Teilnahme nicht erfüllt?

Bestätigt ein Kursleiter oder eine Kursleiterin am Ende der Vorlesungszeit die regelmäßige und aktive Teilnahme einer Person an der Lehrveranstaltung in Campus Management nicht positiv, dann ist das Modul nicht abgeschlossen. Die Lehrveranstaltung muss in einem der Folgesemester noch einmal belegt und diesmal regelmäßig besucht werden.

Wurde in dem Modul, in welchem die regelmäßige und aktive Teilnahme fehlte, die Abschlussprüfung bestanden, bleibt die bestandene Modulprüfung jedoch bestehen.

Was passiert, wenn es sich doch nicht vermeiden lässt, einen Teil der Lehrveranstaltung zu versäumen?

Wird das geforderte Maß an regelmäßiger Teilnahme aus wichtigem Grund nicht erreicht, so sollen die verantwortliche Lehrkraft und die Studentin oder der Student im Einzelfall eine Vereinbarung über eine Ersatzstudienleistung treffen, die das versäumte Arbeitspensum kompensiert. Ob diese Option gewährt wird, liegt im Ermessen der Lehrkraft.