Erlaubte Hilfsmittel bei Klausuren im Einführungs- und Aufbaubereich
Gesetzestexte:
Die aktuelle Liste der als Hilfsmittel zugelassenen Gesetzestexte kann am unteren Rand dieser Webseite unter "Downloads" abgerufen werden.
Markierungen:
Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine inhaltlichen Zusätze, Einlagen, Randbemerkungen, Verweise auf andere Paragraphen, Textänderungen oder ähnliches enthalten. Auch Unterstreichungen und Hervorhebungen sind unzulässig.
Unschädlich ist es allein, Registerfähnchen, Heft- und Markierungsstreifen sowie Klebezettel anzubringen. Auf diesen dürfen jedoch nur die Kurzbezeichnung des Gesetzes, nicht hingegen einzelne Paragraphen oder weitere Zusätze vermerkt werden.
Die Registerfähnchen, Heft- und Markierungsstreifen und Klebezettel dürfen keine Verweissystematik, beispielsweise durch Form oder Farbe, erkennen lassen.
Wörterbücher:
Wörterbücher für Austauschstudierende und Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, dürfen ab dem 3. Fachsemester nicht mehr verwendet werden.