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Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen

Henry-Ford-Bau

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Bildquelle: Grit Rother

Zum grundsätzlichen Verbot der Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen führt das FU-Rechtsamt wie folgt aus:

"Die Richtlinie zur audiovisuellen Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen stellt klar, dass die Entscheidung über eine Aufzeichnung allein bei der oder dem Lehrveranstaltungsverantwortlichen liegt. Studierende sind nicht berechtigt, eigenständig Mitschnitte oder Aufnahmen anzufertigen oder weiterzugeben. Dies betrifft insbesondere private Endgeräte wie Mobiltelefone, die explizit nicht unter die zulässige Aufzeichnungstechnik fallen.

Ergänzend dazu legt die Datenschutzsatzung der Freien Universität Berlin die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten fest. Die Verarbeitung personenbezogener Daten – wozu Bild- und Tonaufnahmen gehören – ist nur auf Grundlage einer Rechtsgrundlage erlaubt. Das unerlaubte Anfertigen und insbesondere die Weitergabe solcher Aufnahmen über Plattformen wie TikTok, Discord oder Chat-Gruppen stellt daher eine datenschutzrechtlich problematische Praxis dar.

Zusätzlich sind bei der Anfertigung und Verbreitung von Lehrveranstaltungsaufzeichnungen urheberrechtliche Aspekte zu beachten. Lehrmaterialien wie Folien, Präsentationen oder Vorlesungsskripte unterliegen regelmäßig dem Urheberrecht der jeweiligen Dozentinnen und Dozenten oder Dritter. Die unautorisierte Aufnahme und Weitergabe dieser Inhalte – sei es in Form von Fotos, Mitschnitten oder transkribierten Inhalten – kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn geschützte Werke ohne Zustimmung veröffentlicht oder in einem anderen Kontext als der Lehrveranstaltung verwendet werden.

Die bisherige Handhabung an der Universität entspricht diesen rechtlichen Vorgaben: Ton- und Bildaufnahmen durch Studierende sind grundsätzlich nicht gestattet. Eine explizite Zustimmung der Lehrperson (und ggf. anderer aufgenommer Studierender) wäre erforderlich, die wiederum sicherstellen muss, dass Persönlichkeitsrechte und Datenschutzvorgaben eingehalten werden."

Quelle: Auskunft des FU-Rechtsamts vom 17. Februar 2025