Rücktritt von der Abschlussklausur in der universitären Schwerpunktbereichsprüfung
Fristgerechter Rücktritt
Bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin können Sie ohne Angabe von Gründen von der Abschlussklausur im Schwerpunktbereich zurücktreten.
Verfahren für den fristgerechten Rücktritt
Bitte verfassen Sie eine E-Mail und übersenden Sie diese an pruefungsbuero@rewiss.fu-berlin.de.
Begründeter Rücktritt
Triftiger Grund
Liegt ein triftiger Grund vor, der die Studentin oder den Studenten an der Bearbeitung einer Prüfungsleistung hindert, kann in eng umgrenzten Ausnahmefällen ein Rücktritt von der entsprechenden Prüfungsleistung beantragt werden.
Im Fall von Klausuren muss der triftige Grund eine Prüfungsunfähigkeit oder -unmöglichkeit nach sich gezogen haben, die sich über die Dauer der Klausur erstreckt.
Unverzügliche Anzeige und Glaubhaftmachung
Der Rücktrittsgrund ist unverzüglich schriftlich darzulegen und nachzuweisen. Unverzüglichkeit wird vermutet, wenn der Grund spätestens am dritten Tag nach dessen Eintreten angezeigt wird und ein Nachweis darüber vorgelegt wird. Dabei werden nur Werktage (kein Samstag, kein Sonntag, kein Feiertag) gezählt.
Beispiel: Auftreten einer Krankheit am Freitag, ärztliche Bescheinigung der Krankheit am Freitag - unverzüglich sind die Anzeige und Glaubhaftmachung, wenn der Nachweis bis Dienstag 23.59 Uhr per E-Mail im Prüfungsbüro eingeht
Wird der triftige Grund später angezeigt, ist glaubhaft zu machen, dass die Anzeige noch unverzüglich ist, d.h. beispielsweise infolge eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus ohne Internetzugang nicht früher erfolgen konnte.
Verfahren für den begründeten Rücktritt
Über die Genehmigung des Rücktritts entscheidet der Prüfungsausschuss. Anträge werden vom Prüfungsbüro entgegen genommen.
Bitte verwenden Sie ausschließlich das Rücktrittsformular für Prüfungsunfähigkeit, welches am unteren Rand dieser Seite unter "Downloads" bereitgestellt wird, und übersenden Sie es fristgerecht per E-Mail an das Prüfungsbüro unter pruefungsbuero@rewiss.fu-berlin.de. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wie sie regulär in Arztpraxen ausgestellt wird, reicht zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit nicht aus!
Bestätigung des begründeten Rücktritts
Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsausschuss nur einmal in der Woche tagt und dass das Prüfungsbüro den Rücktritt aufgrund der Vielzahl der Prüfungsab- und -anmeldungen nicht per E-Mail bestätigen kann. Bitte kontrollieren Sie innerhalb von fünf bis acht Werktagen nach Übersendung des Rücktrittsformulars, ob der Rücktritt in Ihrem Noten- und Punktekonto in Campus Management vermerkt worden ist.
Studienorganisatorische Konsequenzen eines Rücktritts
Der nächste Prüfungsversuch kann erst im nächsten Sommersemester unternommen werden. Es muss eine erneute Anmeldung zur Schwerpunktbereichsklausur im nächsten Wintersemester erfolgen. Es ist möglich, dass der Unterschwerpunkt, der für die Schwerpunktbereichsklausur gewählt wurde, im darauf folgenden Studienjahr nicht angeboten wird.