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Gegenvorstellung Studienabschlussarbeit

Literaturrecherche in der Fachbereichsbibliothek

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Bildquelle: Elzbieta Kulpik-Sandmann

Recht auf Gegenvorstellung

Studierende haben das Recht, gegen eine Prüfungsbewertung Widerspruch einzulegen, indem sie ein Gegenvorstellungsverfahren einleiten.

Form und Verfahren

Die Gegenvorstellung muss schriftlich mit einer ausführlichen Begründung über das Prüfungsbüro an den Prüfungsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft gerichtet werden. Die Gegenvorstellung kann per E-mail, per Post oder über den Hausbriefkasten (links vom Haupteingang der Van't-Hoff-Str. 8) beim Prüfungsbüro eingereicht werden.

Die Gegenvorstellung muss pseudonymisiert erfolgen. Bitte reichen Sie Ihre Begründung zur Gegenvorstellung nur mit Ihrer  Themenkennziffer im Prüfungsbüro ein. Das Prüfungsbüro achtet bei der Weiterleitung an den Prüfer oder die Prüferin darauf, dass kein Rückschluss auf Ihre Person gezogen werden kann.

Frist

Die Gegenvorstellung muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe eines Prüfungsergebnisses in Campus Management eingereicht werden.

Entscheidung und Benachrichtigung

Die Prüferinnen und Prüfer entscheiden innerhalb eines Monats über die Gegenvorstellung. Das Ergebnis sowie die Stellungnahme des Prüfers oder der Prüferin werden den Studierenden vom Prüfungsbüro per E-Mail an die Zedat-Adresse übermittelt.

Vor- und Nachteile einer Gegenvorstellung

Die Einreichung einer Gegenvorstellung sollte gut überlegt sein, da diese selten zu einer Notenverbesserung führt. In wenigen Fällen verschlechtert sich gar das Prüfungsergebnis.